Das neue Altersvorsorgedepot – jetzt Platz sichern
Bekannt aus:
Hintergrund
Warum Riester stirbt – und was danach kommt
Ende 2024 existierten noch rund 15 Millionen Riester-Verträge – Tendenz seit 2018 fallend. Zahlreiche Anbieter haben sich zurückgezogen, weil die gesetzlich vorgeschriebene Beitragserhaltungszusage unter den gegebenen Bedingungen nicht zu erwirtschaften war. Das Bundesfinanzministerium nennt das ausdrücklich als zentralen Reform-Anlass.
Förderstruktur (Änderungsanträge CDU/CSU + SPD, März 2026)
Die neue beitragsproportionale Zulagenförderung
Das neue System löst die starre Grundzulage von 175 € ab. Künftig gilt: Wer mehr einzahlt, bekommt mehr. Gleichzeitig werden Geringsparer durch einen erhöhten Fördersatz für die ersten 360 € besonders unterstützt – die Förderquote ist für kleine Beträge am höchsten.
Mindesteigenbeitrag neu: Statt der alten einkommensabhängigen Berechnung (4 % des Vorjahreseinkommens) gilt ab 2027 ein fester Betrag von 120 € / Jahr (10 €/Monat). Einfacher – aber doppelt so hoch wie der bisherige Sockelbetrag von 60 €.
Sonderausgabenabzug: Zusätzlich zur Zulage können Eigenbeiträge + Zulage als Sonderausgaben (§10a EStG) geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob ein weiterer Steuervorteil über die Zulage hinaus besteht – bei höheren Einkommen oft der entscheidende Hebel. Beispiel: Bei 1.800 € Eigenbeitrag und 480 € Grundzulage beträgt der Sonderausgaben-Höchstbetrag künftig 2.280 €.
Nicht förderberechtigt sind: freiwillig GRV-Versicherte, Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht (die nicht unter §15/§18 EStG fallen), Minijobber die sich von der Versicherungspflicht befreit haben sowie Bezieher einer Altersrente. Lassen Sie Ihre Förderberechtigung prüfen – wir helfen.
Steuerliche Behandlung
Der Steuer-Vorteil gegenüber einem normalen ETF-Depot
Das Altersvorsorgedepot ist in steuerlicher Hinsicht einem normalen Wertpapierdepot deutlich überlegen. Dieser Vorteil wird auf der Landing Page oft unterschätzt – dabei ist er für langfristige Anleger einer der stärksten Argumente.
Fazit: Das Altersvorsorgedepot ist nicht nur wegen der staatlichen Zulagen attraktiv – sondern weil das Kapital jahrzehntelang steuerfrei wächst und erst im Ruhestand zu einem dann oft niedrigeren Steuersatz versteuert wird. Bei 30 Jahren Laufzeit und 6 % Rendite bedeutet das einen spürbaren Mehrertrag gegenüber einem regulären ETF-Sparplan.
Produktwelten ab 2027
Welches Produkt passt zu Ihnen?
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Zeitplan
Was wann passiert
Für Eltern besonders relevant
Die Frühstart-Rente – Staatliches Startkapital für Ihre Kinder
Parallel zum Altersvorsorgedepot startet 2027 die Frühstart-Rente: Der Staat zahlt automatisch 10 €/Monat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren in ein gefördertes Depot ein – ohne dass die Eltern einen eigenen Beitrag leisten müssen. Das Bundesfinanzministerium betont den nahtlosen Übergang ins Altersvorsorgedepot nach dem 18. Geburtstag.
Für bestehende Riester-Kunden
Was passiert mit Ihrem bestehenden Vertrag?
Vollständiger Bestandsschutz (§52 Abs. 50a EStG-neu): Alle vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossenen Riester-Verträge laufen unter dem alten Förderrecht weiter – bis zum Beginn der Auszahlungsphase. Sie müssen nichts tun, können aber wechseln.
Was danach passiert
So begleiten wir Sie
Häufige Fragen
Was Sie wissen sollten

15 Minuten mit Martin Eberhard
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