Das neue Altersvorsorgedepot – jetzt Platz sichern

0
max. Grundzulage p.a.
0
je Kind – ab 25 €/Monat
0%
Kostendeckel p.a. (war 1,5%)

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet sich Deutschland von Riester. Das neue staatlich geförderte Wertpapierdepot startet 2027 – kostengünstiger, renditestärker und erstmals auch offen für Selbstständige. Wir begleiten Sie von Anfang an.

Bekannt aus:

Hintergrund

Warum Riester stirbt – und was danach kommt

Ende 2024 existierten noch rund 15 Millionen Riester-Verträge – Tendenz seit 2018 fallend. Zahlreiche Anbieter haben sich zurückgezogen, weil die gesetzlich vorgeschriebene Beitragserhaltungszusage unter den gegebenen Bedingungen nicht zu erwirtschaften war. Das Bundesfinanzministerium nennt das ausdrücklich als zentralen Reform-Anlass.

  • Echte Rendite statt Garantiefalle

    Keine Kapitalgarantie bedeutet: Das angesparte Vermögen kann vollständig in Aktien, ETFs und Fonds investiert werden. Und: Kursgewinne und Dividenden sind in der Ansparphase steuerfrei.

  • Historisch: Selbstständige erstmals dabei

    Alle Gewerbetreibenden (§15 EStG) und Freiberufler (§18 EStG) erhalten ab 2027 die volle staatliche Förderung – unabhängig von der Rentenversicherungspflicht. Auch berufsständische Versorgungswerke eingeschlossen.

  • Kinderzulage massiv aufgewertet

    300 € je Kind schon ab 25 €/Monat Eigenbeitrag. Unverabschiedetes Vermögen aus einem Auszahlungsplan ist zudem vererbbar – anders als bei klassischen Leibrenten.

  • Anbieterwechsel endlich einfach

    Abschlusskosten werden über die gesamte Laufzeit verteilt. Ab 5 Jahren nach Vertragsabschluss ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter sogar kostenfrei – ein echter Wettbewerbsdruck, der die Qualität treibt.

Förderstruktur (Änderungsanträge CDU/CSU + SPD, März 2026)

Die neue beitragsproportionale Zulagenförderung

Das neue System löst die starre Grundzulage von 175 € ab. Künftig gilt: Wer mehr einzahlt, bekommt mehr. Gleichzeitig werden Geringsparer durch einen erhöhten Fördersatz für die ersten 360 € besonders unterstützt – die Förderquote ist für kleine Beträge am höchsten.

Mindesteigenbeitrag neu: Statt der alten einkommensabhängigen Berechnung (4 % des Vorjahreseinkommens) gilt ab 2027 ein fester Betrag von 120 € / Jahr (10 €/Monat). Einfacher – aber doppelt so hoch wie der bisherige Sockelbetrag von 60 €.

Sonderausgabenabzug: Zusätzlich zur Zulage können Eigenbeiträge + Zulage als Sonderausgaben (§10a EStG) geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob ein weiterer Steuervorteil über die Zulage hinaus besteht – bei höheren Einkommen oft der entscheidende Hebel. Beispiel: Bei 1.800 € Eigenbeitrag und 480 € Grundzulage beträgt der Sonderausgaben-Höchstbetrag künftig 2.280 €.

Nicht förderberechtigt sind: freiwillig GRV-Versicherte, Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht (die nicht unter §15/§18 EStG fallen), Minijobber die sich von der Versicherungspflicht befreit haben sowie Bezieher einer Altersrente. Lassen Sie Ihre Förderberechtigung prüfen – wir helfen.

Steuerliche Behandlung

Der Steuer-Vorteil gegenüber einem normalen ETF-Depot

Das Altersvorsorgedepot ist in steuerlicher Hinsicht einem normalen Wertpapierdepot deutlich überlegen. Dieser Vorteil wird auf der Landing Page oft unterschätzt – dabei ist er für langfristige Anleger einer der stärksten Argumente.

  • Ansparphase

    Kursgewinne, Dividenden und Zinsen im Depot werden nicht besteuert. Die Abgeltungssteuer (25 % + Soli) fällt nicht an. Das Kapital wächst über Jahrzehnte ungehemmt durch den Zinseszinseffekt.

  • Auszahlungsphase

    Leistungen werden nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz besteuert (§22 Nr. 5 EStG). Im Ruhestand ist dieser in aller Regel deutlich niedriger als während des Erwerbslebens.

  • Vergleich normales Depot

    Dort fallen jährlich 25 % Abgeltungssteuer auf Dividenden und beim Verkauf auf Kursgewinne an. Über 30–40 Jahre summiert sich dieser Unterschied auf einen erheblichen Betrag.

Fazit: Das Altersvorsorgedepot ist nicht nur wegen der staatlichen Zulagen attraktiv – sondern weil das Kapital jahrzehntelang steuerfrei wächst und erst im Ruhestand zu einem dann oft niedrigeren Steuersatz versteuert wird. Bei 30 Jahren Laufzeit und 6 % Rendite bedeutet das einen spürbaren Mehrertrag gegenüber einem regulären ETF-Sparplan.

Produktwelten ab 2027

Welches Produkt passt zu Ihnen?

Ab 2027 gibt es drei zertifizierte Produktkategorien. Kein Produkt ist per se besser – es kommt auf Ihren Anlagehorizont, Ihre Risikobereitschaft und Ihre persönliche Situation an.

Wir helfen Ihnen, das passende Produkt für Ihre Situation zu finden – beim kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre bestehende Vorsorge, Ihre Förderberechtigung und empfehlen den optimalen Einstieg. Ohne Verkaufsdruck, ohne versteckte Kosten.

Zeitplan

Was wann passiert

Für Eltern besonders relevant

Die Frühstart-Rente – Staatliches Startkapital für Ihre Kinder

Parallel zum Altersvorsorgedepot startet 2027 die Frühstart-Rente: Der Staat zahlt automatisch 10 €/Monat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren in ein gefördertes Depot ein – ohne dass die Eltern einen eigenen Beitrag leisten müssen. Das Bundesfinanzministerium betont den nahtlosen Übergang ins Altersvorsorgedepot nach dem 18. Geburtstag.

Für bestehende Riester-Kunden

Was passiert mit Ihrem bestehenden Vertrag?

Vollständiger Bestandsschutz (§52 Abs. 50a EStG-neu): Alle vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossenen Riester-Verträge laufen unter dem alten Förderrecht weiter – bis zum Beginn der Auszahlungsphase. Sie müssen nichts tun, können aber wechseln.

Was danach passiert

So begleiten wir Sie

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten

Der Bundestag stimmt am 27. März 2026 ab (BT-Drucksache 21/4088). Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist der Produktstart für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Ab 2026 können Anbieter bereits Zertifizierungsanträge beim Bundeszentralamt für Steuern stellen.

Ja – durch die parlamentarischen Änderungsanträge werden alle Gewerbetreibenden (§15 EStG) und Freiberufler (§18 EStG) ab 2027 förderberechtigt, unabhängig von einer Rentenversicherungspflicht. Auch Angehörige berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Anwälte, Steuerberater) sind eingeschlossen. Nicht förderberechtigt bleiben dagegen freiwillig GRV-Versicherte und Bezieher einer Altersrente.

In der Ansparphase fallen auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen innerhalb des Altersvorsorgedepots keine Steuern an – die Abgeltungssteuer (25 % + Soli) greift nicht. Das Kapital wächst vollständig ungehemmt durch den Zinseszinseffekt. Erst in der Auszahlungsphase werden die Leistungen mit dem dann geltenden individuellen Einkommensteuersatz versteuert (§22 Nr. 5 EStG) – dieser liegt im Ruhestand in der Regel deutlich niedriger als im Erwerbsleben.

Vollständiger Bestandsschutz (§52 Abs. 50a EStG-neu): Ihr Vertrag läuft unter dem alten Förderrecht weiter bis zur Auszahlungsphase. Sie haben drei Optionen: (1) Weiterführen wie bisher, (2) nur das Fördersystem wechseln (unwiderruflich, gilt für alle Verträge), oder (3) einen neuen AVD-Vertrag abschließen, was automatisch den Wechsel zum neuen Recht auslöst. Einen Wechsel zurück ins alte Recht gibt es nicht.

Das Altersvorsorgedepot (inkl. Standarddepot) hat bewusst keine Kapitalgarantie – das ermöglicht die volle Investition in renditestärkere Anlagen. Wer Sicherheit möchte, kann ein Garantieprodukt wählen: mit 80 % oder 100 % Kapitalerhalt zu Beginn der Auszahlungsphase. Das Garantieprodukt hat dadurch tendenziell niedrigere Renditeerwartungen.

Das kommt auf die gewählte Auszahlungsform an: Kapital aus einem Auszahlungsplan (bis mind. 85. Lebensjahr) ist vererbbar – noch nicht ausgezahltes Vermögen geht auf die Erben über, wobei die Förderung zurückgezahlt werden muss. Eine Ausnahme: Übertragung auf den Ehegatten-Vertrag ist förderschonend möglich. Eine lebenslange Leibrente hingegen endet mit dem Tod – hier kann optional eine zehn- oder zwanzigjährige Rentengarantiezeit vereinbart werden.

Deutlich flexibler als bei Riester: Neben der lebenslangen Rente ist künftig ein Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr möglich. Beginn der Auszahlungsphase: zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr vereinbar. Außerdem: Anbieterwechsel ist noch zu Beginn der Auszahlungsphase möglich – z.B. Wechsel vom reinen Depot-Anbieter zu einem Versicherungsunternehmen für eine Leibrente.

Ja – und das ist eine der größten Verbesserungen gegenüber Riester: Abschlusskosten werden auf die gesamte Laufzeit verteilt, sodass ein Wechsel keine Doppelbelastung verursacht. Ab 5 Jahren nach Vertragsabschluss ist der Wechsel sogar vollständig kostenfrei. Ein Wechsel zurück ins alte Riester-Recht ist allerdings nicht mehr möglich.

Ja – der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§92a EStG) bleibt erhalten: gefördertes Kapital kann für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Wohnung, für Genossenschaftsanteile oder für barrierereduzierende Umbauten und energetische Sanierungen genutzt werden. Neu: Der bisher erforderliche Mindestverbleib von 3.000 € im Vertrag entfällt. Nicht jeder Anbieter muss diese Option anbieten – beim Abschluss darauf achten.

Das Erstgespräch ist vollständig kostenfrei und unverbindlich. Wir analysieren Ihre Situation, prüfen Ihre Förderberechtigung und empfehlen das passende Produkt – ohne Verkaufsdruck, ohne versteckte Kosten. Wir beraten auf Honorarbasis und verdienen nicht am Produktverkauf.

15 Minuten mit Martin Eberhard

Bestimmt haben Sie schon einen Finanzberater? Vielleicht kümmern Sie sich aber auch selbst um Ihre Finanzen? Kein Problem – sprechen Sie trotzdem mit uns und vereinbaren Sie Ihr kostenfreies Erstgespräch. Lernen Sie uns kennen, nutzen Sie unseren kostenfreien Depotcheck und entdecken Sie Finanzberatung neu!

Profitieren Sie von unserer Expertise oder nutzen Sie als Selbstentscheider einfach nur unsere günstigen Konditionen im Vergleich zu Ihrer Hausbank oder Sparkasse. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch.