Nießbrauchdepot

ertpapiere zu verschenken und trotzdem weiter davon zu profitieren? Genau das ermöglicht ein Nießbrauchdepot. Diese Variante des Schenkens ist nicht nur flexibel, sondern auch steuerlich äußerst attraktiv – wenn man weiß, wie man es richtig angeht.

Martin Eberhard | zuletzt aktualisiert 20.12.2024

Was ist ein Nießbrauchdepot überhaupt?

Ein Nießbrauchdepot funktioniert ähnlich wie der bekannte Nießbrauch bei Immobilien: Sie schenken Ihren Kindern oder Enkeln ein Depot voller Wertpapiere, behalten aber das Recht, weiterhin die Erträge daraus zu beziehen. Ob Dividenden oder Zinsen – diese fließen weiter an Sie, während die Kursgewinne oder -verluste sowie das Eigentum am Depot den Beschenkten gehören.

Warum überhaupt ein Nießbrauchdepot in Betracht ziehen?

Ein Nießbrauchdepot bietet viele Vorteile, insbesondere:
  • Steuerersparnis: Der Nießbrauch reduziert den steuerlichen Wert der Schenkung, sodass unter Umständen gar keine Schenkungssteuer fällig wird.
  • Flexibilität: Wertpapierdepots lassen sich einfach anpassen, sei es durch den Austausch von Aktien oder eine Neuausrichtung der Anlagestrategie.
  • Einfache Verwaltung: Im Vergleich zu Immobilien entfällt der Aufwand für Reparaturen, Mieterprobleme oder Instandhaltung.
  • Gleichmäßige Verteilung: Wertpapiere lassen sich leicht auf mehrere Kinder oder Enkel aufteilen – ganz ohne Streit ums Familienheim.

Ein Beispiel aus dem Alltag: So funktioniert es in Zahlen

Stellen Sie sich vor, Herr Müller, 72 Jahre alt, möchte seiner Tochter ein Depot im Wert von 500.000 Euro schenken. Die Wertpapiere im Depot bringen eine durchschnittliche Rendite von 4 % pro Jahr. Wie wirkt sich der Nießbrauch auf die Schenkungssteuer aus?
  1. Wert des Nießbrauchs berechnen:
    Wert des Nießbrauchs = 20.000 Euro × 12 = 240.000 Euro.
    • Jährliche Erträge: 4 % von 500.000 Euro = 20.000 Euro.
    • Lebenserwartung von Herrn Müller: laut Statistik ca. 12 Jahre.
    • Kapitalisierungsfaktor: 12 (vereinfacht angenommen).
  2. Steuerlicher Wert der Schenkung:
    • Ursprünglicher Wert: 500.000 Euro.
    • Abzugsbetrag (Nießbrauch): 240.000 Euro.
    • Steuerpflichtiger Wert: 500.000 Euro – 240.000 Euro = 260.000 Euro.
  3. Schenkungssteuer:
    • Freibetrag (Kind): 400.000 Euro.
    • Steuerpflichtiger Betrag: 260.000 Euro – 400.000 Euro = 0 Euro.
    • Ergebnis: Keine Schenkungssteuer dank Nießbrauch!
Ohne Nießbrauch hätte Herr Müllers Tochter Schenkungssteuer auf 100.000 Euro zahlen müssen (500.000 Euro – 400.000 Euro Freibetrag).

Wie wird ein Nießbrauchdepot eingerichtet?

Das Prozedere ist erstaunlich unkompliziert:
  1. Depots für Beschenkte eröffnen: Sie legen ein Wertpapierdepot für Ihre Kinder oder Enkel an.
  2. Übertrag der Wertpapiere: Bereits vorhandene Wertpapiere können ins neue Depot übertragen oder neu gekauft werden.
  3. Nießbrauch festlegen: Im Schenkungsvertrag wird der Nießbrauch festgeschrieben – hierfür brauchen Sie einen Notar.
  4. Erträge sichern: Zinsen und Dividenden fließen weiter an Sie, während Kursgewinne den Beschenkten gehören.

Darauf sollten Sie achten

  • Fachliche Beratung: Lassen Sie sich den Wert des Nießbrauchs professionell berechnen, um steuerlich alles korrekt anzugeben.
  • Anlagestrategie prüfen: Je nach Risikobereitschaft und finanzieller Lage kann es sinnvoll sein, auf dividendenstarke Wertpapiere zu setzen.
  • Lebenssituation berücksichtigen: Wenn Ihre Lebenserwartung hoch ist, kann der Nießbrauch besonders attraktiv sein.

Fazit: Nießbrauchdepot als Win-win-Strategie

Mit einem Nießbrauchdepot können Sie Vermögen weitergeben, ohne selbst auf Einnahmen verzichten zu müssen. Es ist eine elegante Lösung, um Steuern zu sparen, Streit zu vermeiden und flexibel auf die Bedürfnisse Ihrer Familie einzugehen. Planen Sie diese Form der Schenkung frühzeitig, und holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung von Expertinnen und Experten – so wird aus Ihrer Schenkung ein Geschenk mit Mehrwert!