Die Einkünfte aus Investmentfonds gehören bei Privatanlegern stets zu Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Ausgeschüttete und thesaurierte Zinsen, Dividenden und inländische Mieten sind in vollem Umfang steuerpflichtig.
Steuerpflichtige Einkünfte und Gewinne aus dem Verkauf von nach dem 31.12.2008 erworbenen Fondsanteilen zehren den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (bei Ehegattenveranlagung 1.602 Euro) auf. Der den Sparer-Pauschbetrag übersteigende Betrag unterliegt dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Die Abgeltungsteuer wird im Falle der Verwahrung der Fondsanteile bei einer inländischen depotführenden Bank oder Kapitalverwaltungsgesellschaft im Regelfall bereits von der depotführenden Stelle an das Finanzamt abgeführt. In den meisten Fällen sind hierzu keine weiteren Angaben in der Einkommensteuererklärung notwendig.
Ab 2018 wird die Besteuerung von Investmentfonds neu geregelt!
Freistellungsauftrag
Diese Fondsart investiert das Geld der Anleger in Aktien, also in Firmenanteile. Je nach Fondsschwerpunkt kann der Fondsmanager aus Unternehmen eines bestimmten Landes, einer bestimmten Branche oder einer bestimmten Region wählen. Der Anleger wird dadurch zum Teilhaber an Unternehmen und ist in Form von Dividenden an deren Gewinnen beteiligt. Mit dem Kauf von 50, 100 oder noch mehr Titeln stellt der Fondsmanager ein Aktienportfolio zusammen, bei dem Sicherheit und Risikofreude gut ausbalanciert und im Idealfall die Kursschwankungen der einzelnen Positionen untereinander ausgeglichen sind.
Geht das Konzept auf, schwankt der Wert des Portfolios weit weniger als die Kurse der einzelnen im Fonds enthaltenen Aktien.
Verlustverrechnung
Mit der Rente haben sie nichts zu tun. Sie heißen so, weil Anleihen, in die solche Fonds investieren, wie eine Art Rente Zinsen abwerfen. Bei einer Anleihe passiert das Gleiche wie bei einer Einzahlung auf ein Sparkonto: Ein Anleger leiht einem Schuldner, zum Beispiel einer Firma oder einem
Staat, Geld. Der verspricht, das geliehene Kapital später mit Zinsen wieder zurückzuzahlen. Geregelt wird auch, wann und in welchem Rhythmus der
Anleger Zinsen erhält. Nicht vorhersehbar ist dagegen, wie sich der allgemeine Marktzins entwickelt, der die Kurse des Rentenpapiers beeinflusst:
Sinkt er, gewinnen bereits existierende Anleihen an Wert. Steigt der Zins, geht ihr Kurs nach unten
So umgehen Sie das Verwahrentgelt
- Prüfen Sie als erstes, wie Sie Ihr Geld verteilt haben und welche Freibeträge für die Berechnung von Verwahrentgelten gelten?
- Prüfen Sie mit unserer Checkliste, welches Geld Sie tatsächlich kurzfristig benötigen und was Sie mit Ihrem restlichen Kapital machen könnten.
- Teilen Sie Ihr Geld ggfs. auf mehrere Konten oder Banken auf.
- Nutzen Sie alternative Möglichkeiten der Geldanlage und informieren Sie sich bei uns über Geldmarktfonds, Mischfonds, Rentenfonds oder Aktienfonds.
- Berücksichtigen Sie neben dem Verwahrentgelt auch die Einlagensicherung und wandeln Sie Ihr Geld mit uns in Sondervermögen um.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenfrei zu verschiedenen Anlagemöglichkeiten für Ihre Liquidität. Mit einem Anlagespektrum von über 13.000 Investmentfonds und ETFs finden sich nicht nur sichere, sondern auch ertragreiche Alternativen für Ihr Kapital. Schauen Sie sich hierzu gerne unsere Modellportfolios an, investieren Sie ratierlich oder einmalig und starten Sie bereits ab 1.000 Euro.
- Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag „Wie lege ich 100.000 Euro an“.
- Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag „Das sollten Bankkunden aus der Greensill-Pleite lernen„
- Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag „Betriebliche Liquidität schützen und investieren“