Eine Depotbank ist eine Verwahrstelle für Sondervermögen von Investmentfonds. Die Deponierung des Sondervermögens außerhalb der fondsanbietenden Investmentgesellschaft ist aus Gründen des Anlegerschutzes gesetzlich vorgeschrieben.
Depotbanken im Detail
Die Depotbank nimmt im Interesse der Anleger treuhänderisch verschiedene Verwaltungs- und Überwachungsfunktionen wahr. Sie betreibt aber kein Fondsmanagement. Das Depotbank-Geschäft wird nur von wenigen, spezialisierten Banken ausgeführt.
Eine Depotbank ist eine Bank, bei der das Sondervermögen eines oder mehrerer Investmentfonds hinterlegt ist. Das ist durch entsprechende gesetzliche Regelungen vorgeschrieben. Genau genommen existiert der Begriff „Depotbank“ nicht mehr. Er fand sich im Investmentgesetz, das Mitte 2013 durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ersetzt worden ist. Das KAGB verwendet stattdessen jetzt die Bezeichnung „Verwahrstelle“. Rechtsvorschriften zu Verwahrstellen finden sich in den §§ 68 bis 90 KAGB. Da der Begriff „Depotbank“ eingebürgert ist und einprägsamer wirkt, wird er umgangssprachlich aber weiterhin verwendet.