Was macht fondsfueralle.de?

fondsfueralle.de konzentriert seine Geschäftstätigkeit auf die Anlageberatung und Anlagevermittlung von Investmentfonds und ETF´s.

Für unser Unternehmen gelten somit die berufsständischen Regelungen des § 34f Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung und zahlreiche weitere Rechtsnormen des allgemeinen Geschäftsverkehrs wie natürlich die Gewerbeordnung, das BGB, das Kreditwesengesetz oder die Datenschutzgrundverordnung.

Wir unterliegen zahlreichen Rechtsnormen und Vorschriften, die sowohl Ihnen als auch uns Transparenz, Sicherheit und eine klare Orientierung  für die Vermittlung und Beratung zu Ihrer Geldanlage liefern.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über geltende Regularien und Vorschriften und die Bedeutung für unsere Zusammenarbeit an die Hand geben. Für weiterführende individuelle Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.

Ein Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) in Deutschland ist eine Person oder ein Unternehmen, das Finanzanlagen an Kunden vermittelt oder diese berät. Finanzanlagen umfassen verschiedene Anlageprodukte wie Investmentfonds, geschlossene Fonds, Vermögensanlagen oder andere Kapitalanlagen.

Gemäß § 34f GewO benötigen Finanzanlagenvermittler eine behördliche Erlaubnis, um ihre Dienstleistungen anbieten zu dürfen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) erteilt. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Vermittler bestimmte Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel eine entsprechende Sachkundeprüfung ablegen, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und ihre Zuverlässigkeit unter Beweis stellen.

Finanzanlagenvermittler sind außerdem verpflichtet, sich in das Vermittlerregister eintragen zu lassen und unterliegen der Aufsicht durch die IHK. Sie müssen sich an gesetzliche Vorschriften halten, wie etwa das Vermögensanlagengesetz, das Kreditwesengesetz oder das Wertpapierhandelsgesetz, um ihre Kunden vor unseriösen Angeboten und Fehlberatung zu schützen.

Ein Finanzanlagenvermittler nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) verdient sein Geld in der Regel durch Provisionen, Gebühren oder Honorare, die in Zusammenhang mit der Vermittlung oder Beratung von Finanzanlagen entstehen. Die genauen Einkommensquellen können je nach Geschäftsmodell und Art der angebotenen Finanzanlagen variieren.

Provisionen: Provisionen sind die am häufigsten vorkommende Einnahmequelle für Finanzanlagenvermittler. Sie erhalten Provisionen von den Anbietern der Finanzanlagen, wenn sie deren Produkte erfolgreich an ihre Kunden vermitteln. Die Höhe der Provision hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Anlageprodukt, dem investierten Betrag oder der Laufzeit der Anlage.

Gebühren: Einige Finanzanlagenvermittler erheben Gebühren für ihre Dienstleistungen, wie zum Beispiel Beratungsgebühren oder Verwaltungsgebühren. Diese Gebühren können entweder als feste Beträge oder als prozentuale Anteile des investierten Betrags berechnet werden.

Honorare: Manche Finanzanlagenvermittler, insbesondere unabhängige Vermittler, arbeiten auf Honorarbasis. Sie erhalten von ihren Kunden ein Honorar für ihre Beratungsleistung, unabhängig davon, ob ein Geschäft zustande kommt oder nicht. Dieses Modell wird auch als „Fee-Only“ bezeichnet und gilt als besonders transparent und kundenfreundlich, da es keine Interessenkonflikte durch Provisionen der Anbieter gibt.

In der Praxis können Finanzanlagenvermittler auch eine Kombination dieser Einkommensquellen nutzen, je nach Geschäftsmodell und Kundenwünschen.

Ein Finanzanlagenvermittler und eine Bank unterscheiden sich in Bezug auf ihre Geschäftsmodelle, ihre Dienstleistungen und ihre regulatorischen Anforderungen. Hier sind einige der Hauptunterschiede zwischen den beiden:

  1. Geschäftsmodell: Ein Finanzanlagenvermittler ist eine Person oder ein Unternehmen, das sich auf die Vermittlung und Beratung von Finanzanlagen spezialisiert hat. Eine Bank hingegen ist eine Finanzinstitution, die eine breitere Palette von Finanzdienstleistungen anbietet, wie zum Beispiel Kreditvergabe, Kontoführung, Zahlungsverkehr, Wertpapierhandel und Vermögensverwaltung.
  2. Dienstleistungen: Während Finanzanlagenvermittler in erster Linie Investmentprodukte wie Investmentfonds, geschlossene Fonds oder Vermögensanlagen vermitteln und beraten, bieten Banken zusätzliche Dienstleistungen wie Girokonten, Kredite, Hypotheken, Zahlungsverkehr und andere Bankdienstleistungen an.
  3. Regulierung: Finanzanlagenvermittler unterliegen der Gewerbeordnung (GewO) und benötigen eine Erlaubnis nach § 34f GewO. Sie werden von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) reguliert und beaufsichtigt. Banken hingegen unterliegen dem Kreditwesengesetz (KWG) und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Europäischen Zentralbank (EZB) reguliert und beaufsichtigt.
  4. Unabhängigkeit: Finanzanlagenvermittler können unabhängig sein und ihre Kunden bei der Auswahl von Anlageprodukten aus einer Vielzahl von Anbietern beraten. Banken hingegen bieten in der Regel eigene Anlageprodukte oder solche von Partnerunternehmen an, was zu einem potenziellen Interessenkonflikt führen kann.
  5. Haftung: Im Falle einer Fehlberatung oder anderer Verfehlungen haftet ein Finanzanlagenvermittler persönlich oder das verantwortliche Unternehmen. Bei Banken liegt die Haftung im Allgemeinen bei der Bank selbst oder dem Mutterunternehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass es auch Überschneidungen zwischen Banken und Finanzanlagenvermittlern geben kann, insbesondere wenn Banken auch als Vermittler von Finanzanlagen auftreten. In solchen Fällen gelten für die Banken sowohl die Anforderungen aus dem Kreditwesengesetz als auch aus der Gewerbeordnung.

Allgemeine Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO):
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/
 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV):
http://www.gesetze-im-internet.de/finvermv/
 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV):
http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv_2018/
 Versicherungsvertragsgesetz (VVG):
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/
 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
http://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/
 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
 Telekommunikationsgesetz (TKG): http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/
 Telemediengesetz (TMG): http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/

Zulassungen

Anlagevermittlung

Vermögensverwaltung

Anlageberatung

Execution Only

Martin Eberhard

Wie erfolgt der rechtlich vorgegebene Ablauf einer Beratung?

In § 11 bis § 25 der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) sind die Pflichten unseres Unternehmens zur Beratung, Information und anschließenden Dokumentation geregelt. Unabhängig von Ihrem Anlagebetrag oder der Dauer Ihrer Zusammenarbeit sind wir zur Einhaltung dieser Vorgaben verpflichtet. Unterschiede und Abgrenzungen gibt es hier zwischen unserer möglichen Tätigkeit in der Anlagevermittlung oder der Anlageberatung.

Erstellung Ihres Kundenaccounts

Ähnlich der Logik wie bei Amazon oder Ebay registrieren Sie sich mit dem nächsten Schritt  für unser Kundenportal. Sie gehen damit  keinerlei Verpflichtungen ein, schaffen aber den Grundstein für eine mögliche Zusammenarbeit. Ihre persönlichen Daten bilden die Grundlage für eine spätere Depoteröffnung in Eigenregie oder in Form einer Anlageberatung. Hierzu benötigen wir unter anderem

  • Ihren vollständigen Vor- und Zuname
  • Ihre vollständige Adresse
  • Ihre Geburtsdaten (Datum & Ort)
  • Ihre Steueridentifikationsnummer
  • Ihre Bankverbindung für künftige Transaktionen

Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie sofort unseren kostenfreien Zugang zu unserem Kundenportal und unserer App. Selbstverständlich liegt uns dabei die Sicherheit Ihrer Daten am Herzen. Wir beachten alle Regeln der Datenschutzgrundverordnung und gewährleisten die nötige Datensicherheit. Die Datenübertragung ist durch eine sichere Verbindung (TLS/SSL) geschützt. Der gesamte eingehende und ausgehende Netzverkehr wird überwacht, und es werden nur bekannte oder autorisierte Verbindungen zugelassen.

Nach § 12 Abs. 1 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) haben wir als  Finanzanlagenvermittler Ihnen als potentiellem Anleger vor der ersten Anlageberatung oder –vermittlung unsere persönlichen Daten, unsere betriebliche Anschrift und Kontaktdaten, unsere Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 und Registrierungsnummer, die Emittenten und Anbieter, zu denen wir Produkte anbieten und die zuständige Behörde in einer Erstinformation mitzuteilen.

Darüber hinaus gelten für uns natürlich die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung

3. Wie ist der Ablauf unseres Beratungstermins

Anlegerprofil, Rahmenvereinbarung, Anlagevorschlag, Depoteröffnung

Column 1 Column 3 Column 4
Erstinformation Column 2 Value Column 3 Value Column 4 Value
Column 1 Value 2 Column 2 Value 2 Column 3 Value 2 Column 4 Value 2
Column 1 Value 3 Column 2 Value 3 Column 3 Value 3 Column 4 Value 3
Column 1 Value 4 Column 2 Value 4 Column 3 Value 4 Column 4 Value 4
Column 1 Value 5 Column 2 Value 5 Column 3 Value 5 Column 4 Value 5
Column 1 Value 6 Column 2 Value 6 Column 3 Value 6 Column 4 Value 6
Column 1 Value 7 Column 2 Value 7 Column 3 Value 7 Column 4 Value 7
Column 1 Value 8 Column 2 Value 8 Column 3 Value 8 Column 4 Value 8

Ihr persönliches Anlegerprofil

Ohne Angaben zu Ihren Anlagezielen einschließlich Ihrer Risikotoleranz, zu Ihren finanziellen Verhältnissen, zu Ihrer Fähigkeit, Verluste zu tragen, sowie zu Ihren Kenntnissen und Erfahrungen kann und dürfen wir Sie als Anlageberater  nicht beraten. Durch die Erstellung Ihres persönlichen Anlegerprofils erhalten wir ein möglichst umfassendes Bild über Ihre Anlageziele, Ihre finanziellen Verhältnisse und Ihre bisherigen Erfahrungen und Kenntnisse zu Finanzinstrumenten und Finanzdienstleistung.

In unserer Rahmenvereinbarung weisen wir Sie unter anderem auf den Unterschied zwischen Execution-Only, Anlageberatung und -vermittlung hin, informieren Sie über unsere Vergütung und unser Dienstleistungsangebot.

Das Beratungsgespräch & unsere Anlageempfehlung

Auf Basis Ihrer Anlageziele, Ihrer finanziellen Verhältnisse und Ihre bisherigen Erfahrungen und Kenntnisse erstellen wir für Sie nun Ihre Anlageempfehlung. Bei jeder Anlageberatung muss Ihnen darüber hinaus eine Erklärung über die Geeignetheit der Empfehlungen ausgehändigt werden. Diese Geeignetheitserklärung soll Ihnen ermöglichen, vor Vertragsschluss die Gründe der Empfehlung nachzuvollziehen, damit Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.

Ihre Depoteröffnung & Investition

Im Anschluss an den gesetzlich vorgegebenen Prozess zur Anlageberatung wird nun Ihr Investmentdepot eröffnet und Sie können Ihren Anlagevorschlag gemeinsam mit uns umsetzen.

Erfolgt eine Beratung oder Auftragserteilung per Telefon oder elektronisch, so sind wir verpflichtet die Inhalte aufzuzeichnen (Taping). Darüber müssen wir Sie vorab informieren. Sie können der Aufzeichnung zwar widersprechen, dann dürfen wir die Dienstleistung aber nicht auf diesem Weg erbringen. Wir müssen die Aufzeichnungen grundsätzlich fünf Jahre aufbewahren.

4. Wie erfolgt unsere weitere Betreuung

Unsere Zusammenarbeit beginnt ab JETZT

Wie hat sich Ihr Vermögen entwickelt?

Zu Beginn unserer Zusammenarbeit haben Sie idealerweise ein Sparziel definiert. Lassen Sie uns als erstes gemeinsam einen Blick auf Ihre „finanzielle Reise“ werfen und den Zielerreichungsgrad Ihrer Anlagen überprüfen. Welchen Einfluss hatte der Kapitalmarkt in seit unserer letzten Besprechung auf Ihr Vermögen? Sind wir auf Kurs, haben wir eine Unterdeckung oder gibt es aktuell einen Überschuss auf Ihrem Depot in Bezug auf das definierte Ziel? Sind Kurskorrekturen nötig und wenn ja, welche Auswirkungen haben diese auf Ihren Fahrplan.

Ist-Zustand vs. Soll-Zustand

Nach Abgleich Ihres Vermögenszieles mit Ihrem Depotbericht ergeben sich folgende Handlungsoptionen bzw. -notwendigkeiten:

  • nichts tun, da sich Ihr Wertpapierdepot auf Kurs befindet
  • Verkauf von Anteilen, da der Zielerreichungsgrad übererfüllt ist
  • Zukauf von Anteilen, da wir hinter dem vereinbarten Ziel sind
  • Wechsel von Anteilen innerhalb Ihres Depots aufgrund unseres Qualitätsanspruchs

Hat sich darüber hinaus Ihr Vermögensziel oder Ihre persönliche Situation verändert, so sind natürlich auch diese neuen Parameter in unserer künftigen Zusammenarbeit zu berücksichtigen.

Um bei unserem Termin nichts zu vergessen, haben wir folgende Checkliste erstellt, die wir Schritt für Schritt mit Ihnen bei unserem Jahresgespräch ergänzend zu Ihrem Vermögensziel gemeinsam besprechen sollten.

Erledigt & To-Do
1. Persönliche Daten
1.1 Sind Ihre persönlichen Daten aktuell?
1.2 Nutzen Sie Ihr Kundenkonto?
1.3 Nutzen Sie unsere App?
2. Rechtliches
2.1 Prüfung Ihrer Datenschutzeinstellungen
2.2. Prüfung Ihres Anlegerprofils und der Geeignetheit
2.3 Prüfung unserer Rahmenvereinbarung
3. Ihr Vermögensziel & Ihre Anlagen
3.1 Wie ist Ihr Zielerreichungsgrad?
3.2 Wie hat sich Ihr Depot & Modellportfolio entwickelt?
3.3 Passt die aktuelle Anlagestrategie (noch?)
3.4 Anpassung von Sparplan oder Entnahmeplan
3.5 Wie ist Ihr sonstiges Vermögen derzeit investiert?
3.6 Haben Sie an die (Risiko-)Absicherung Ihres Sparziels gedacht?
4. Unsere Anlagestrategie
4.1 Depot bei der FFB oder bei einer anderen Lagerstelle?
4.2 Besitzen Sie schon ein Modellportfolio?
4.3 Sind Sie in der aktuellen Portfoliovariante?
4.4 Ist ein Rebalancing sinnvoll?
5. Sonstiges
5.1 Nutzen Sie den Freistellungsauftrag?
5.2 Hat jemand Vollmacht auf Ihrem Depot?
6. Service
6.1 Unsere Webseite (FAQ, News, etc.)
6.2 Wir in Sozialen Medien
6.3 Unser Newsletter
6.4 Nächste Events & Webinare
7. Ihre Empfehlung
7.1 Ihr Feedback auf Provenexpert
7.2 Kunde wirbt Kunde