Pflege – Vorsorgen, bevor es andere für Sie entscheiden müssen

Was wir für Sie tun können

  • Individuelle Beratung zur Pflegevorsorge

    Jede Lebenssituation ist anders – jede Pflegebedürftigkeit auch. Wir nehmen uns Zeit, mit Ihnen Ihre persönlichen Wünsche, Möglichkeiten und Risiken zu besprechen. Gemeinsam entwickeln wir ein Pflegekonzept, das nicht nur rechtlich und finanziell durchdacht ist, sondern auch menschlich überzeugt.

  • Rechtliche Vorsorge – Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

    Was passiert, wenn Sie sich nicht mehr äußern können? Wer entscheidet dann für Sie? Ohne klare Regelung droht gesetzliche Betreuung. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von:

    • Patientenverfügung (medizinische Entscheidungen)

    • Vorsorgevollmacht (Vertretung in Vermögens-, Gesundheits- und Alltagsfragen)

    • Betreuungsverfügung (Wunschperson als gesetzlicher Betreuer)

    So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert und Ihre Interessen gewahrt bleiben.

  • Pflegefinanzierung – rechtzeitig planen statt überrascht werden

    Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt meist nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Den Rest müssen Betroffene oder Angehörige tragen. Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie:

    • eigenes Vermögen rechtzeitig sichern

    • Zugriff durch Sozialhilfeträger vermeiden

    • Pflegekosten kalkulieren und absichern

    • von staatlichen Freibeträgen und Zuschüssen profitieren

    Auf Wunsch prüfen wir auch bestehende Vorsorgeprodukte und beraten zu Pflegezusatzversicherungen.

  • Schutz des Familienvermögens

    Pflegebedürftigkeit darf nicht zur finanziellen Belastung für die ganze Familie werden. Wir helfen Ihnen dabei, frühzeitig zu regeln:

    • wie Immobilien oder Ersparnisse gesichert werden können

    • wann eine Schenkung mit Rückforderungsrecht sinnvoll ist

    • welche Maßnahmen bei bestehender Pflegebedürftigkeit noch möglich sind

Warum ist Pflegevorsorge so wichtig?

Pflegebedürftigkeit betrifft heute jeden zweiten Menschen im Laufe seines Lebens. Trotzdem verdrängen viele das Thema – bis es zu spät ist.

Ohne Vorsorge:

  • entscheiden fremde Betreuer über medizinische Maßnahmen und Finanzen

  • drohen hohe Zuzahlungen aus dem Privatvermögen

  • kann selbstgenutztes Wohneigentum verkauft werden müssen

  • kommt es zu Streitigkeiten unter Angehörigen

Mit kluger Planung schützen Sie nicht nur Ihr Vermögen – sondern auch Ihre Selbstbestimmung und Ihre Angehörigen.

Welche Pflegekosten kommen auf mich oder meine Familie zu?

Die tatsächlichen Kosten hängen vom Pflegegrad und der gewünschten Pflegeform ab. Ein Beispiel (Stand 2025):
Pflegeform Durchschnittliche Kosten mtl. Eigenanteil nach Zuschuss
Ambulante Pflege zu Hause ca. 2.500 € ca. 500–1.000 €
Pflegeheim (stationär) ca. 4.000–5.000 € ca. 2.000 €
24-Stunden-Betreuung (legal) ca. 3.000–4.500 € keine Bezuschussung
Wichtig: Pflegekosten steigen – staatliche Leistungen nicht im gleichen Maße. Wer früh vorsorgt, entlastet seine Angehörigen erheblich.

Welche Lösungen gibt es zur finanziellen Absicherung?

Pflegezusatzversicherung

Sie ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung und zahlt – je nach Tarif – monatlich Geld für ambulante oder stationäre Pflege. Wichtig ist:

  • möglichst früher Abschluss (geringere Beiträge)

  • Tarife mit Dynamik und Rücktrittsrechten

  • Varianten: Pflegetagegeld, Pflegerente, Pflegekostenversicherung

Pflege-Bahr (staatlich gefördert)

Der Staat bezuschusst bestimmte Pflegeversicherungen mit 60 € jährlich. Voraussetzung ist, dass der Versicherte gesundheitsbedingt nicht abgelehnt wird – ideal für Personen mit Vorerkrankungen.

Vermögensschutz durch Gestaltung

Wer rechtzeitig Vermögen überträgt, z. B. durch Schenkung mit Nießbrauch, kann es vor dem Zugriff der Sozialhilfeträger schützen. Wichtig ist dabei:

  • Einhaltung der 10-Jahres-Frist (§ 528 BGB)

  • klare vertragliche Regelungen

  • Absicherung durch Widerrufs- oder Rückforderungsrechte

Pflegeimmobilien & Pflegefonds

Kapitalanleger können mit Pflegeimmobilien oder spezialisierten Fonds für sich vorsorgen – durch laufende Mieteinnahmen oder gezielte Investments in die Pflegeinfrastruktur.

Was kostet eine Beratung zur Pflegevorsorge?

Unsere Beratung erfolgt zu einem festen Pauschalpreis – je nach Umfang und individuellen Fragestellungen. Sie erhalten:

  • rechtssichige Dokumente (Vollmachten, Verfügungen)

  • individuelle Finanzanalyse

  • steuerlich optimierte Empfehlungen

Optional: Zusammenarbeit mit Pflegekassen, Notaren, Versicherern oder Betreuungsstellen.

Jetzt vorsorgen – für sich selbst und die Familie

Pflege betrifft uns alle. Wer frühzeitig regelt, wie und durch wen er gepflegt werden möchte, sichert sich selbstbestimmtes Leben – und schützt gleichzeitig seine Familie vor finanziellen und emotionalen Belastungen.

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Häufig gestellte Fragen:

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn alltägliche Tätigkeiten dauerhaft nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft dies und stuft Betroffene in einen Pflegegrad (1 bis 5) ein.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall gewünscht oder abgelehnt werden – etwa bei Koma, schwerer Krankheit oder am Lebensende. Ärzte und Angehörige sind an diese Verfügung gebunden, sofern sie konkret und schriftlich vorliegt.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die im Pflegefall für Sie Entscheidungen treffen darf – z. B. über Vermögen, Verträge, Gesundheit und Wohnsituation. Ohne Vollmacht wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt – meist durch das Gericht.

Ja – aber erst, wenn alle Eigenmittel und Pflegeversicherungsleistungen aufgebraucht sind. Vermögen über bestimmten Freibeträgen kann herangezogen werden. Mit rechtzeitiger Vermögensübertragung (z. B. Schenkung >10 Jahre zuvor) lässt sich das verhindern.

Kinder können vom Sozialamt zur Zahlung herangezogen werden, wenn ihre Eltern pflegebedürftig sind und die Pflegekosten nicht selbst tragen können. Seit 2020 gilt: Erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 € brutto pro Kind besteht eine Zahlungspflicht.

Durch eine rechtzeitige Schenkung mit Nießbrauch- oder Wohnrecht, Rückforderungsrecht und klaren Regelungen im Übergabevertrag. Wichtig: Die 10-Jahres-Frist beginnt erst, wenn auf alle Nutzungsrechte verzichtet wird.