Gewinne realisieren: (Wann) lohnt sich das?

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Benötigter Rückgang (vom Depot)
Break-even Verlust absolut

Beschreibung & Hinweise

Dieser Rechner simuliert den steuerlichen Effekt eines Teilverkaufs und den dadurch ausgelösten „Haircut“ aus Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Anschließend wird der Break-even-Rückgang berechnet, also der prozentuale Kursrückgang, ab dem sich Halten und Teilverkauf wieder ausgleichen.

Formelgrundlagen: H = Steuern + Spesen, r* = H / (s · D). Dabei ist D der Depotwert, s der Verkaufsanteil, und H der gesamte Kapitalabfluss durch Steuer und Spesen. Beim Break-even gilt: Depotwert nach Rückgang + Cash aus Teilverkauf = Depotwert ohne Verkauf nach Rückgang.

Im Halten-Szenario wird der simulierte Kursrückgang auf das gesamte Depot angewandt. Beim Teilverkauf bleibt der versteuerte Cashbetrag konstant, während nur der verbliebene Depotanteil sinkt. So lässt sich die Sensitivität des Teilverkaufs auf künftige Kursverluste erkennen.

Hinweis: Es werden keine persönlichen Verlustverrechnungen, Freistellungsaufträge oder steuerliche Sonderregelungen berücksichtigt. Alle Berechnungen dienen der Veranschaulichung.

Haftungshinweis: Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Es wird keine Haftung übernommen.

Viele Anleger kennen das Dilemma: Das Depot steht auf einem Rekordwert, die Gewinne sind beachtlich – doch die Frage bleibt, ob man sie jetzt sichern oder lieber weiterlaufen lassen soll. Nach einer langen Hausse am Aktienmarkt liegt der Gedanke nahe, zumindest einen Teil zu realisieren. Doch ein Verkauf hat steuerliche Konsequenzen, und die Entscheidung will gut überlegt sein.

Wer verkauft, zahlt Abgeltungssteuer auf den Gewinn. Damit reduziert sich der Betrag, der anschließend wieder investiert werden kann. Der entscheidende Punkt ist daher nicht die Steuer selbst, sondern die Frage, ob sich der Verkauf – nach Steuern – überhaupt lohnt.

Der Break-even-Rechner hilft Anlegern, genau das herauszufinden. Er zeigt, ab welchem Kursrückgang ein Teilverkauf nach Steuern finanziell gleichwertig oder vorteilhaft gegenüber dem Halten des Depots ist.

Martin Eberhard | zuletzt aktualisiert 20.10.2025

Was Anleger über die Abgeltungssteuer wissen sollten

Seit 2009 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer als einheitliche Steuer auf Kapitalerträge. Sie betrifft Kursgewinne, Dividenden und Zinsen. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls acht oder neun Prozent Kirchensteuer – je nach Bundesland. Damit ergibt sich eine tatsächliche Belastung von etwa 26,4 Prozent ohne Kirchensteuer und bis zu 27,8 Prozent inklusive Kirchensteuer.

Die Steuer wird automatisch von der depotführenden Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Anleger müssen sie also nicht selbst abführen, sie spüren jedoch die Wirkung unmittelbar: Jeder realisierte Gewinn reduziert das wieder anlegbare Kapital. Zwar gibt es den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Ehepaaren), doch bei größeren Depots fällt dieser kaum ins Gewicht.

Die Abgeltungssteuer wirkt damit wie ein kleiner Verlust auf den Gewinn, den der Anleger erst durch günstigere Wiedereinstiegskurse wieder aufholen muss.

Beispiel: 120.000 Euro Depotwert, 20.000 Euro Gewinn, 50 Prozent Teilverkauf

Ein Anleger hält ein Depot mit einem aktuellen Wert von 120.000 Euro. Davon entfallen 20.000 Euro auf Kursgewinne, die noch nicht versteuert wurden. Nach einer guten Marktphase entscheidet er sich, die Hälfte seines Depots zu verkaufen, um einen Teil der Gewinne zu sichern.

Er verkauft also 60.000 Euro. Davon entfallen 10.000 Euro auf Kursgewinne, die steuerpflichtig sind. Auf diesen Gewinn zahlt er Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 26,375 Prozent, also 2.637,50 Euro. Nach dem Verkauf bleiben ihm 57.362,50 Euro liquide Mittel. Die andere Hälfte des Depots – 60.000 Euro – bleibt investiert und unterliegt weiterhin den Schwankungen des Marktes.

Jetzt stellt sich die Frage, wie stark der Markt fallen müsste, damit der Anleger mit seinem Teilverkauf besser dasteht als mit dem Halten der gesamten Position. Der Break-even-Rechner liefert die Antwort: Bei diesen Zahlen liegt der erforderliche Kursrückgang bei etwa 4,4 Prozent.

Fällt der Markt um mehr als 4,4 Prozent, war der Teilverkauf trotz Steuerabzug die bessere Entscheidung. Fällt der Markt weniger oder steigt er weiter, wäre das Halten des Depots vorteilhafter gewesen.

Warum der Break-even entscheidend ist

Der Break-even-Punkt markiert die Schwelle, bei der der Teilverkauf nach Steuern denselben Gesamtwert ergibt wie das Halten des Depots. Er hilft Anlegern zu verstehen, wie sich Steuern, Gewinne und Marktbewegungen gegenseitig beeinflussen.

Die Berechnung erfolgt nach der Formel: r* = H / (s × D). Dabei steht r* für den notwendigen Kursrückgang, H für den Steuerabzug (inklusive Spesen), s für den Verkaufsanteil und D für den Depotwert.

In der Theorie bleibt der Break-even in Prozent gleich, egal ob 50 oder 100 Prozent verkauft werden. In der Praxis spielen jedoch Spesen, Freibeträge und Kirchensteuer eine Rolle, wodurch sich kleine Unterschiede ergeben können.

Entscheidend ist: Der Rechner macht sichtbar, ab wann ein Teilverkauf wirklich sinnvoll ist – nicht aus dem Bauch heraus, sondern auf Basis von Fakten.

Was Anleger daraus lernen können

Viele Anleger handeln emotional, wenn Märkte stark steigen oder fallen. Wer rational bleibt, trifft bessere Entscheidungen. Ein Teilverkauf ist kein Zeichen von Unsicherheit, sondern kann ein strategisches Instrument sein, um Risiken zu reduzieren und Gewinne zu sichern.

Der Break-even-Rechner hilft dabei, den passenden Zeitpunkt zu finden. Er zeigt, ab welchem Kursrückgang sich das Realisieren von Gewinnen lohnt, und wie sich Steuern auf den Wiederanlagebetrag auswirken. Damit lässt sich eine Entscheidung treffen, die steuerlich fundiert und nachvollziehbar ist.

Die Fondspolice als steuerneutrale Alternative

Ein weiterer Aspekt betrifft die Fondspolice, also eine fondsgebundene Lebensversicherung. Hier lassen sich Fondsanteile verkaufen, Gewinne sichern oder umschichten – ohne dass Abgeltungssteuer anfällt. Solange das Kapital innerhalb der Police investiert bleibt, entsteht keine Steuerpflicht.

Erst bei einer späteren Auszahlung – und oft zu deutlich günstigeren Bedingungen – fällt die Steuer an. Wer die Police mindestens zwölf Jahre hält und das 62. Lebensjahr vollendet hat, versteuert nur 50 Prozent des Ertragsanteils und das mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. In der Regel liegt dieser Satz im Alter deutlich niedriger als die heutige Abgeltungssteuer.

Damit ist die Fondspolice für Anleger interessant, die regelmäßig Gewinne realisieren oder umschichten möchten, ohne steuerliche Nachteile in Kauf zu nehmen. Sie verbindet Flexibilität in der Anlage mit steuerlicher Effizienz.

Fazit

Ein Teilverkauf kann sinnvoll sein, aber nur, wenn man die Zahlen kennt. Der Break-even-Rechner zeigt transparent, wie sich Steuern auf den Wiederanlagebetrag auswirken und ab welchem Kursrückgang sich ein Verkauf lohnt.

Steuern sind nicht das eigentliche Problem. Entscheidend ist, ob man sie versteht und gezielt in die eigene Anlagestrategie einbezieht. Wer seine Gewinne und Risiken kennt, handelt überlegt – und bleibt Herr über sein Depot, statt vom Markt überrascht zu werden.