Erbschaftsteuerrechner – Wie viel bleibt vom Erbe wirklich übrig?
Grundlagen der Berechnung
ErbSt (Sparkassen-Style)Erweiterte Optionen
Ergebnis
Steuerklasse & Freibeträge
Steuerpflichtiger Erwerb
Effektiver Steuersatz
Hinweise
Martin Eberhard | zuletzt aktualisiert 21.10.2025
In diesem Beitrag:
Warum eine Berechnung so wichtig ist
Viele unterschätzen die steuerlichen Auswirkungen einer Erbschaft.
Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes kann die Steuerlast stark variieren – von wenigen Prozent bis über 40 %.
Zudem gelten unterschiedliche Freibeträge und Tarifklassen, die bei Ehepartnern, Kindern oder entfernten Verwandten zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Mit dem Erbschaftsteuerrechner sehen Sie auf einen Blick, wie groß der steuerpflichtige Anteil Ihres Erbes ist und wie hoch die daraus resultierende Steuer sein kann.
Das hilft Ihnen, rechtzeitig zu planen und mögliche Gestaltungsspielräume zu erkennen.
Freibeträge und Steuerklassen – das Herzstück der Berechnung
Der Rechner berücksichtigt die gesetzlich festgelegten Freibeträge:
- 500.000 € für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
- 400.000 € für Kinder und Stiefkinder
- 200.000 € für Enkel
- 100.000 € für Eltern und Großeltern beim Erwerb von Todes wegen
- 20.000 € für übrige Erben (z. B. Geschwister, Freunde)
Je nach Steuerklasse (I, II oder III) steigt der Steuersatz stufenweise mit dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs.
Der Rechner wendet automatisch die richtige Kombination aus Steuerklasse, Freibetrag und Tarifstufe an.
Erbfallkosten und Schulden – sofort abziehbar
Der Rechner erlaubt es Ihnen, typische Kosten rund um den Erbfall zu berücksichtigen:
Entweder pauschal mit dem gesetzlich anerkannten Erbfallkosten-Pauschbetrag von 10.300 €
oder – wenn gewünscht – über eine individuelle Eingabe für tatsächliche Bestattungs-, Nachlass- und Schuldenkosten.
So erhalten Sie ein realistisches Bild vom tatsächlichen steuerpflichtigen Vermögenswert.
Begünstigungen: Familienheim, Versorgung und Pflege
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht sieht mehrere Sonderbefreiungen vor, die der Rechner automatisch einbezieht, wenn Sie sie aktivieren:
- Familienheim: Ehegatten profitieren von einer vollständigen Steuerbefreiung.
Kinder können das Familienheim bis zu 200 m² steuerfrei übernehmen, sofern sie es selbst bewohnen. - Versorgungsfreibetrag: Für Ehepartner gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 256.000 €, bei Kindern bis 27 Jahren ist er altersabhängig gestaffelt.
- Pflegefreibetrag: Wer den Erblasser unentgeltlich gepflegt hat, kann bis zu 20.000 € steuerfrei erhalten.
Diese Freibeträge reduzieren den steuerpflichtigen Erwerb erheblich – besonders bei enger familiärer Bindung oder Pflegeleistungen.
Beispielrechnung
Angenommen, Sie erben als Kind 300.000 €.
Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € fällt keine Steuer an.
Erhöht sich der Erwerb auf 600.000 €, sind 200.000 € steuerpflichtig – in Steuerklasse I beträgt der Satz hierfür rund 15 %, also etwa 30.000 € Erbschaftsteuer.
Bei entfernteren Verwandten oder Freunden wären in Steuerklasse III dagegen bereits 30 % Steuer fällig – also 60.000 € auf denselben Betrag.
Ihr Vorteil: Klarheit in Sekunden
Der Rechner zeigt sofort:
- den steuerpflichtigen Erwerb nach allen Abzügen,
- die angewandte Steuerklasse und Freibeträge,
- den zu zahlenden Steuerbetrag und
- den effektiven Steuersatz bezogen auf Ihr Erbe.
Damit haben Sie eine verlässliche Grundlage für Ihre persönliche Nachlassplanung –
egal, ob Sie Erbe sind oder als Schenker vorausschauend gestalten möchten.
Hinweis
Dieser Rechner basiert auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen (§§ 13, 16, 17 ErbStG).
Individuelle Befreiungen (z. B. Betriebsvermögen, Hausrat, Zugewinnausgleich) werden nicht berücksichtigt.
Die Ergebnisse dienen ausschließlich der Orientierung und ersetzen keine steuerliche Beratung.


