Kinderdepot nutzen und Abgeltungssteuer sparen
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Beschreibung & Hinweise
Der Rechner vergleicht die Steuerbelastung auf Kapitalerträge bei Anlage im Elterndepot mit einer Übertragung auf das Kind. Dabei wird berücksichtigt, dass das Kind durch den Grundfreibetrag und den Sparer-Pauschbetrag oft eine geringere oder keine Steuerlast hat. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag können optional berücksichtigt werden.
Fußnoten: (1) Der Rechner nutzt pauschale Annahmen zur Abgeltungsteuer (25 %), Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Kirchensteuer (9 %). (2) Freibeträge: Grundfreibetrag 11.604 € und Sparer-Pauschbetrag 1.000 €. (3) Der Vergleich berücksichtigt keine Schenkungssteuer, Depotkosten oder persönlichen Freibetragsüberträge.
Haftungshinweis: Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung. Es wird keine Haftung übernommen.
Viele Eltern fragen sich, wie sie bei der Geldanlage für ihre Kinder Steuern sparen können. Ein Kinderdepot – also ein Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes – bietet dabei attraktive Möglichkeiten. Da Kinder oft keine eigenen Einkünfte haben, können Kursgewinne auf ihrem Depot unter Ausnutzung der Freibeträge steuerfrei realisiert werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, warum Kinder Kursgewinne steuerfrei erzielen dürfen, welche Vorteile eine Kapitalanlage für Kinder bietet, wie eine Depotübertragung auf Kinder funktioniert und worauf Sie dabei achten müssen. Außerdem zeigen wir ein konkretes Rechenbeispiel und erklären, welche Abgeltungsteuer Eltern im Vergleich sparen können. (Hinweis: Dieser Text stellt keine Steuerberatung dar.)
Martin Eberhard | zuletzt aktualisiert 20.10.2025

In diesem Beitrag:
- Eingabe
- Ergebnis
- Warum Kinder Kursgewinne steuerfrei realisieren können
- Vorteile einer Geldanlage im Kinderdepot
- Depotübertragung auf Kinder: Wertpapiere steuerfrei verschenken
- Rechenbeispiel: 10.000 € Kursgewinn – steuerfrei vs. steuerpflichtig
- Warnhinweise und Fallstricke
- Schenkungssteuer und rechtliche Grenzen
- Rückübertragung an die Eltern vermeiden
- Fazit: Clever sparen – aber mit Augenmaß
Warum Kinder Kursgewinne steuerfrei realisieren können
Jede Person in Deutschland – auch jedes Kind – verfügt über bestimmte Steuerfreibeträge. Dazu gehören der Sparer-Pauschbetrag für Kapitaleinkünfte (seit 2023 1.000 € pro Jahr für Ledige) und der allgemeine Grundfreibetrag für Einkommen (2025 ca. 12.000 € pro Jahr). Solange die Einkünfte des Kindes innerhalb dieser Freibeträge bleiben, fallen keine Steuern an.
Für Kapitalerträge bedeutet das konkret: Bis 1.000 € an Zinserträgen, Dividenden oder Kursgewinnen im Jahr bleiben automatisch steuerfrei, wenn bei der Bank ein entsprechender Freistellungsauftrag des Kindes vorliegt. Darüber hinaus kann das Kind – sofern es keine oder nur geringe andere Einkünfte hat – auch weitere Kapitalgewinne steuerfrei erzielen. Liegen die gesamten Einkünfte des Kindes unter dem jährlichen Grundfreibetrag (also rund 12.000 €), wäre der persönliche Einkommensteuersatz des Kindes 0 %. In diesem Fall greift anstelle der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 % der niedrigere persönliche Steuersatz des Kindes – der hier praktisch null ist.
Tipp: Eltern können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) für ihr Kind beantragen, wenn absehbar ist, dass die Einkünfte des Kindes unter dem Grundfreibetrag bleiben. Mit dieser NV-Bescheinigung führt die Bank keine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge des Kindes ab – selbst wenn die Erträge über 1.000 € liegen. Dadurch sind insgesamt im Jahr schnell rund 13.000 € an Kapitalerträgen des Kindes praktisch steuerfrei (Summe aus Sparer-Pauschbetrag + Grundfreibetrag). Voraussetzung ist natürlich, dass das Kind tatsächlich keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat.
Vorteile einer Geldanlage im Kinderdepot
Ein Depot im Namen des Kindes bietet Eltern mehrere Vorteile. Der offensichtlichste Vorteil sind die steuerfreien Kursgewinne: Wenn Wertpapiere (z. B. Aktien oder Fonds) im Kinderdepot an Wert zulegen und verkauft werden, bleibt der Gewinn bis zur Höhe der Freibeträge unbesteuert. Im Vergleich zum Elterndepot, wo Kursgewinne über den Sparer-Pauschbetrag hinaus mit 25 % Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belegt würden, kann so erheblich Abgeltungsteuer gespart werden.
Neben dem Steuervorteil hat ein Kinderdepot auch einen pädagogischen Nutzen: Das Kind profitiert langfristig vom Kapitalaufbau und kann früh den Umgang mit Geld und Wertpapieren lernen. Eltern legen damit finanziell einen Grundstein für die Zukunft des Kindes – sei es für die Ausbildung, den Führerschein oder den Start ins eigene Leben. Die Erträge im Kinderdepot werden wieder angelegt und können über Jahre steuerbegünstigt wachsen. Dieser Zinseszinseffekt fällt umso stärker aus, je früher man mit der Kapitalanlage für das Kind beginnt.
Wichtig zu wissen: Das Geld auf dem Kinderdepot gehört rechtlich dem Kind. Eltern dürfen das Vermögen des Kindes nur zum Wohl des Kindes verwenden. Investieren Sie also nur Geld ins Kinderdepot, das wirklich für Ihr Kind bestimmt ist. Auf diese Weise nutzen Sie legal steuerliche Vorteile, ohne gegen geltende Regeln zu verstoßen.
Depotübertragung auf Kinder: Wertpapiere steuerfrei verschenken
Nicht nur neue Anlagen kann man von Anfang an auf den Namen des Kindes tätigen – auch bestehende Wertpapiere mit bereits aufgelaufenen Gewinnen lassen sich schenkweise übertragen. Dabei schenken die Eltern dem Kind beispielsweise Fondsanteile oder Aktien, anstatt diese selbst zu verkaufen. Der Clou: Der Steueraufschub der Gewinne bleibt erhalten, und das Kind kann die Wertpapiere später mit Nutzung seiner Freibeträge verkaufen, wodurch die bis dahin angefallenen Kursgewinne steuerfrei realisiert werden können.
Die Übertragung des Depots oder einzelner Wertpapiere auf das Kind muss sorgfältig vorbereitet werden. Zunächst benötigt das Kind ein eigenes Depot (bei Minderjährigen mit den Eltern als gesetzliche Vertreter). Bei der Schenkung sollten Sie unbedingt die Bank schriftlich informieren, dass es sich um eine unentgeltliche Übertragung an das Kind handelt. Nur dann wird die Bank den Depotübertrag nicht als Verkauf behandeln und keine Abgeltungsteuer einbehalten. Die Wertpapiere werden steuerneutral ins Kinderdepot eingebucht, und die historischen Anschaffungskosten werden übernommen. Das bedeutet, das Kind „erbt“ sozusagen den ursprünglichen Kaufpreis als steuerlichen Einstandswert. Ein späterer Verkauf durch das Kind wird dann aus Sicht des Finanzamts so bewertet, als hätte das Kind die Papiere ursprünglich selbst zu diesem Preis gekauft. Gewinne, die innerhalb der Freibeträge des Kindes liegen, bleiben dadurch steuerfrei.
Gut zu wissen: Bei Schenkungen an Kinder gibt es großzügige Freibeträge in der Schenkungsteuer. Pro Elternteil können bis zu 400.000 € an ein Kind übertragen werden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt (dieser Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut genutzt werden). In den meisten Fällen ist die Übertragung üblicher Wertpapiervermögen damit schenkungssteuerfrei. Man sollte allerdings immer dokumentieren, dass es sich um eine echte Schenkung handelt – also dass die Eltern keinen Rückzahlungsanspruch haben und das Kind frei über das Geschenk verfügen kann.
Rechenbeispiel: 10.000 € Kursgewinn – steuerfrei vs. steuerpflichtig
Stellen Sie sich vor, ein Investment (z. B. Fonds oder Aktien) wurde über einige Jahre gehalten und hat 10.000 € Gewinn erzielt.
- Verkauf im Eltern-Depot: Angenommen, der Gewinn fällt komplett bei den Eltern an. Nach Ausschöpfung des Sparer-Pauschbetrags wären nahezu die gesamten 10.000 € steuerpflichtig. Darauf würde die Bank Abgeltungsteuer von 25 % einbehalten, also 2.500 €. Hinzu käme noch der Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer), sodass insgesamt rund 26–27 % Steuer anfallen. Übrig blieben den Eltern nach Steuern etwa 7.300–7.500 € von dem Gewinn.
- Verkauf im Kinder-Depot: Wird derselbe Gewinn jedoch im Depot des Kindes realisiert, kann er steuerfrei bleiben. Vorausgesetzt, das Kind hat in dem entsprechenden Jahr keine nennenswerten anderen Einkünfte, liegt der persönliche Steuersatz des Kindes bei 0 %. Die ersten 1.000 € des Gewinns sind durch den Sparer-Pauschbetrag ohnehin steuerfrei. Die verbleibenden 9.000 € Gewinn können durch den Grundfreibetrag des Kindes abgedeckt werden. In der Praxis würde mit einer NV-Bescheinigung gar keine Abgeltungsteuer abgezogen – das Kind erhält den vollen Gewinn von 10.000 €.
Ergebnis: Im Vergleich behält die Familie in diesem Beispiel rund 2.500 € mehr vom Gewinn, indem der Verkauf über das Kinderdepot statt über das Elterndepot erfolgt. Die Steuerersparnis ist hier erheblich. Natürlich hängt die genaue Ersparnis vom konkreten Gewinn und der Steuersituation ab, aber prinzipiell gilt: Kursgewinne, die im Rahmen der Kinderfreibeträge bleiben, sind absolut steuerfrei, während bei den Eltern 25 %+ X Steuern anfallen würden.
(Zur Klarstellung: Die erzielten Gewinne gehören im zweiten Fall dem Kind, da es dessen Depot ist. Dieses Geld steht also dem Kind für seine Zwecke zur Verfügung.)
Warnhinweise und Fallstricke
Bei aller Freude über steuerfreie Kursgewinne sollten Eltern einige Fallstricke beachten, wenn sie Vermögen auf Kinder übertragen oder Kapitalanlagen für Kinder tätigen. Nicht jede Steuerersparnis ist sinnvoll, wenn an anderer Stelle Nachteile entstehen. Hier die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten:
BAföG und andere Sozialleistungen
Ein größeres Vermögen oder hohe Kapitaleinkünfte auf den Namen des Kindes können später die Studienförderung (BAföG) beeinflussen. Der Staat erwartet, dass ein Student erst eigenes Vermögen bis zu einer bestimmten Grenze aufbraucht, bevor BAföG gezahlt wird. Aktuell bleibt Vermögen bis etwa 15.000 € beim BAföG anrechnungsfrei; alles darüber kann die BAföG-Leistung reduzieren oder ausschließen. Wenn Sie also früh viel Geld auf Ihr Kind übertragen, bedenken Sie, dass dies die BAföG-Berechtigung in der Ausbildung schmälern könnte.
Ähnliches gilt für andere Sozialleistungen. Zudem sollten Sie im Blick behalten, dass hohe Kapitaleinkünfte des Kindes Auswirkungen auf die Familienversicherung in der Krankenversicherung haben können. Ist Ihr Kind gesetzlich mitversichert, darf es nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze (derzeit rund 7.650 € jährlich) eigenes Einkommen haben, um kostenfrei in der Familienversicherung zu bleiben. Überschreiten die Kapitalerträge diese Grenze, muss sich das Kind selbst krankenversichern, was zusätzliche Kosten verursacht. Diese Aspekte sollten in die Planung einbezogen werden.
Schenkungssteuer und rechtliche Grenzen
Auch wenn die Schenkungssteuer in den meisten Fällen dank hoher Freibeträge kein Problem darstellt, sollten sehr große Vermögensübertragungen sorgfältig geplant werden. Bleiben Sie innerhalb der Freibeträge (bis 400.000 € pro Elternteil an ein Kind), fällt keine Schenkungsteuer an. Überschreiten Sie diese Grenze, wäre Schenkungsteuer fällig – in solchen Fällen ist eine Beratung sinnvoll. Wichtig: Halten Sie fest (z. B. schriftlich), dass es sich um eine Schenkung handelt. Bei einem Depotübertrag sollte klar dokumentiert sein, dass die Übertragung unentgeltlich erfolgt. So vermeiden Sie Missverständnisse mit der Bank oder dem Finanzamt.
Denken Sie auch daran, dass das verschenkte Vermögen dem Kind gehört. Eltern dürfen nicht einfach nach Belieben über das Geld verfügen, sobald es im Kinderdepot liegt. Für größere Entnahmen aus dem Vermögen Minderjähriger ist im Zweifel sogar eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich. Die Schenkung sollte also gut überlegt sein und im Sinne des Kindes erfolgen.
Rückübertragung an die Eltern vermeiden
Eine Rückübertragung von Vermögen oder später zurückgeschenktes Geld vom Kind an die Eltern ist steuerlich heikel. Wenn die Idee dahinter lediglich war, kurzzeitig Steuern zu sparen (indem das Kind den Gewinn steuerfrei realisiert und das Geld anschließend an die Eltern zurückfließt), kann das Finanzamt dies als Gestaltungsmissbrauch werten. In einem echten Schenkungsfall bleibt das Geld idealerweise langfristig beim Kind und wird für dessen Bedürfnisse oder Zukunft verwendet. Sollte das Kind freiwillig den Eltern Geld schenken, gelten wiederum die Freibeträge (auch hier 400.000 € alle 10 Jahre pro Kind an ein Elternteil). Allerdings sollte man solche Konstruktionen nicht als Schlupfloch betrachten – das Finanzamt schaut bei auffälligen Hin-und-her-Transfers sehr genau hin. Kurz gesagt: Die Steuervorteile des Kinderdepots sollte man nur in Anspruch nehmen, wenn man bereit ist, dem Kind das Vermögen auch dauerhaft zu überlassen. Alles andere kann problematisch werden.
Fazit: Clever sparen – aber mit Augenmaß
Ein Kinderdepot eröffnet privaten Anlegern und Eltern die Chance, Abgeltungsteuer zu sparen und steuerfreie Kursgewinne für den Nachwuchs zu erzielen. Durch die Nutzung der Freibeträge des Kindes können Familien Vermögenszuwachs nahezu ohne Steuerabzug erzielen. Gleichzeitig profitiert das Kind langfristig von der Geldanlage. Wichtig ist jedoch, die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten und mögliche Auswirkungen – etwa auf BAföG, Versicherungen oder bei einer Rückübertragung – zu berücksichtigen. Mit einer vorausschauenden Planung und echter Schenkungsabsicht lassen sich die Vorteile eines Kinderdepots optimal nutzen.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Für individuelle Fälle sollten Sie einen Steuerberater konsultieren. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.

