Schenkungssteuer in Deutschland: Wie Sie Steuern sparen können, wenn Sie Vermögen weitergeben
Grundlagen der Berechnung
SchenkungsvorteilErgebnis
Variante A: Alles auf einmal
Variante B: Sukzessive Schenkungen
Details der Schenkungen
Effektiver Vorteil
Martin Eberhard | zuletzt aktualisiert 21.10.2025
In diesem Beitrag:
Key Facts zur Schenkungssteuer
- Auch für Schenkungen fallen Steuern an – abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert des Geschenks.
- Jeder Beschenkte hat einen persönlichen Freibetrag – dieser reicht von 20.000 bis 500.000 Euro.
- Diese Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden – kluge Planung zahlt sich also aus.
- Schenken ist oft flexibler als vererben – gerade bei Immobilien oder größeren Vermögen.
- Es gibt legale Tricks wie die Kettenschenkung oder die Güterstandsschaukel, um Steuern weiter zu reduzieren.
So setzen Sie es um: Steuern vermeiden mit einem klaren Plan
- Freibeträge strategisch ausschöpfen
Sie dürfen alle zehn Jahre steuerfrei schenken – und der Freibetrag startet dann jedes Mal neu. Beispiel: Ein Vater kann seiner Tochter heute 400.000 Euro schenken – und nach zehn Jahren noch einmal denselben Betrag, ohne dass Steuern fällig werden.
- Kettenschenkungen nutzen
Wenn Oma dem Enkel Geld schenken möchte, kann sie es zunächst an ihre Tochter (die Mutter des Enkels) geben – steuerfrei. Diese kann es dann weitergeben – ebenfalls steuerfrei. Wichtig ist: Es dürfen keine Bedingungen an die Weitergabe geknüpft sein.
- Steuer gleich mit verschenken
Klingt komisch, ist aber effektiv: Wer die Schenkungssteuer für den Beschenkten übernimmt, kann in manchen Fällen insgesamt weniger Steuern zahlen – ein Rechenbeispiel folgt weiter unten.
- Alle Angehörigen einbeziehen
Wer mehrere Kinder oder Enkel hat, kann die Freibeträge mehrfach nutzen – also z. B. jedem Kind 400.000 Euro steuerfrei schenken.
Ausführliche Erklärung: Wie die Schenkungssteuer funktioniert
Die Schenkungssteuer ist gesetzlich geregelt – und fast identisch zur Erbschaftssteuer. Es gibt drei Steuerklassen, die nichts mit der Einkommensteuer zu tun haben. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Freibetrag und desto niedriger die Steuersätze.
Freibeträge im Überblick
| Beziehung zum Schenker | Freibetrag | Steuerklasse |
| Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kinder, Stiefkinder | 400.000 € | I |
| Enkel (wenn Eltern bereits verstorben) | 400.000 € | I |
| Enkel (wenn Eltern leben) | 200.000 € | I |
| Urenkel | 100.000 € | I |
| Eltern, Großeltern | 20.000 € | II |
| Geschwister, Schwiegereltern, Neffen etc. | 20.000 € | II/III |
| Alle anderen Personen | 20.000 € | III |
Steuersätze nach Steuerklasse
| Betrag über dem Freibetrag | Steuerklasse I | II | III |
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| bis 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| bis 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Rechenbeispiele: Was Sie wirklich zahlen
Beispiel 1: Schenkung an ein Kind
Sie schenken Ihrem Sohn 450.000 Euro. Freibetrag: 400.000 Euro. Zu versteuern: 50.000 Euro. Steuersatz: 11 %. Steuerlast: 5.500 Euro.
Beispiel 2: Gleiche Schenkung an einen Cousin
Freibetrag: 20.000 Euro. Zu versteuern: 430.000 Euro. Steuersatz: 30 %. Steuerlast: 129.000 Euro.
Beispiel 3: Schenkung aufteilen
Sie möchten 800.000 Euro verschenken – planen aber rechtzeitig. Sie schenken heute 400.000 Euro, in 10 Jahren nochmals 400.000 Euro. Ergebnis: keine Steuer.
Häufige Fragen zur Schenkungssteuer
Fazit: Je früher Sie planen, desto besser
Wer frühzeitig über Schenkungen nachdenkt, kann seinem Vermögen ein deutliches Plus an Effizienz verschaffen – und die Steuerlast für die nächste Generation erheblich senken. Wichtig ist: Nicht einfach „auf gut Glück“ verschenken, sondern mit Plan. So lassen sich die gesetzlichen Möglichkeiten optimal nutzen – ganz legal und clever.


