Schenkungssteuer in Deutschland: Wie Sie Steuern sparen können, wenn Sie Vermögen weitergeben

Grundlagen der Berechnung

Schenkungsvorteil
Jeder Zyklus = erneute Nutzung des vollen Freibetrags nach 10 Jahren.
Annahme: keine weiteren Vorerwerbe, keine Sonderbefreiungen, keine Wertzuwächse oder Inflation.

Ergebnis

Steuerersparnis durch mehrfache Schenkung

Variante A: Alles auf einmal

steuerpfl. Erwerb: –

Variante B: Sukzessive Schenkungen

Gesamtsteuer über Zyklen: –

Details der Schenkungen

Summe Freibeträge: –

Effektiver Vorteil

Erparnis in % der Steuerlast bei einmaliger Übertragung

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein gutes Polster angespart und möchten es nicht erst nach Ihrem Tod weitergeben. Viele entscheiden sich dann fürs Schenken – etwa an Kinder oder Enkel. Klingt einfach, hat aber einen Haken: Auch bei Schenkungen kann der Staat mitverdienen. Die sogenannte Schenkungssteuer funktioniert fast genauso wie die Erbschaftssteuer – und wer nicht aufpasst, zahlt schnell unnötig viel.

Aber: Wer rechtzeitig plant, kann Freibeträge clever nutzen – und so mit ein bisschen Weitsicht viel Geld sparen.

Martin Eberhard | zuletzt aktualisiert 21.10.2025

In diesem Beitrag: 

Key Facts zur Schenkungssteuer

  • Auch für Schenkungen fallen Steuern an – abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und dem Wert des Geschenks.
  • Jeder Beschenkte hat einen persönlichen Freibetrag – dieser reicht von 20.000 bis 500.000 Euro.
  • Diese Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden – kluge Planung zahlt sich also aus.
  • Schenken ist oft flexibler als vererben – gerade bei Immobilien oder größeren Vermögen.
  • Es gibt legale Tricks wie die Kettenschenkung oder die Güterstandsschaukel, um Steuern weiter zu reduzieren.

So setzen Sie es um: Steuern vermeiden mit einem klaren Plan

  1. Freibeträge strategisch ausschöpfen

Sie dürfen alle zehn Jahre steuerfrei schenken – und der Freibetrag startet dann jedes Mal neu. Beispiel: Ein Vater kann seiner Tochter heute 400.000 Euro schenken – und nach zehn Jahren noch einmal denselben Betrag, ohne dass Steuern fällig werden.

  1. Kettenschenkungen nutzen

Wenn Oma dem Enkel Geld schenken möchte, kann sie es zunächst an ihre Tochter (die Mutter des Enkels) geben – steuerfrei. Diese kann es dann weitergeben – ebenfalls steuerfrei. Wichtig ist: Es dürfen keine Bedingungen an die Weitergabe geknüpft sein.

  1. Steuer gleich mit verschenken

Klingt komisch, ist aber effektiv: Wer die Schenkungssteuer für den Beschenkten übernimmt, kann in manchen Fällen insgesamt weniger Steuern zahlen – ein Rechenbeispiel folgt weiter unten.

  1. Alle Angehörigen einbeziehen

Wer mehrere Kinder oder Enkel hat, kann die Freibeträge mehrfach nutzen – also z. B. jedem Kind 400.000 Euro steuerfrei schenken.

Ausführliche Erklärung: Wie die Schenkungssteuer funktioniert

Die Schenkungssteuer ist gesetzlich geregelt – und fast identisch zur Erbschaftssteuer. Es gibt drei Steuerklassen, die nichts mit der Einkommensteuer zu tun haben. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Freibetrag und desto niedriger die Steuersätze.

Freibeträge im Überblick

Beziehung zum Schenker Freibetrag Steuerklasse
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner 500.000 € I
Kinder, Stiefkinder 400.000 € I
Enkel (wenn Eltern bereits verstorben) 400.000 € I
Enkel (wenn Eltern leben) 200.000 € I
Urenkel 100.000 € I
Eltern, Großeltern 20.000 € II
Geschwister, Schwiegereltern, Neffen etc. 20.000 € II/III
Alle anderen Personen 20.000 € III

Steuersätze nach Steuerklasse

Betrag über dem Freibetrag Steuerklasse I II III
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %

Rechenbeispiele: Was Sie wirklich zahlen

Beispiel 1: Schenkung an ein Kind

Sie schenken Ihrem Sohn 450.000 Euro. Freibetrag: 400.000 Euro. Zu versteuern: 50.000 Euro. Steuersatz: 11 %. Steuerlast: 5.500 Euro.

Beispiel 2: Gleiche Schenkung an einen Cousin

Freibetrag: 20.000 Euro. Zu versteuern: 430.000 Euro. Steuersatz: 30 %. Steuerlast: 129.000 Euro.

Beispiel 3: Schenkung aufteilen

Sie möchten 800.000 Euro verschenken – planen aber rechtzeitig. Sie schenken heute 400.000 Euro, in 10 Jahren nochmals 400.000 Euro. Ergebnis: keine Steuer.

Häufige Fragen zur Schenkungssteuer

Ja. Die Schenkung muss innerhalb von drei Monaten angezeigt werden – auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt. Bei Immobilien übernimmt das meist der Notar.

Dann wird die frühere Schenkung zum Erbe gerechnet – und es fällt ggf. Erbschaftssteuer an. Der sogenannte 10-Jahres-Zeitraum ist entscheidend

Enterbte Kinder können anteilig Anspruch auf frühere Schenkungen erheben – je nach dem, wie lange die Schenkung zurückliegt. Auch das kann steuerlich relevant werden.

Ja – aber nur, wenn die Zwischenschenkung echt ist. Die Zwischenschenkung darf nicht vertraglich zur Weitergabe verpflichtet sein, sonst erkennt das Finanzamt sie nicht an.

Die Freibeträge sind seit über 15 Jahren unverändert, obwohl Immobilienpreise stark gestiegen sind. Eine politische Debatte läuft, konkrete Änderungen gibt es aber noch nicht.

Fazit: Je früher Sie planen, desto besser

Wer frühzeitig über Schenkungen nachdenkt, kann seinem Vermögen ein deutliches Plus an Effizienz verschaffen – und die Steuerlast für die nächste Generation erheblich senken. Wichtig ist: Nicht einfach „auf gut Glück“ verschenken, sondern mit Plan. So lassen sich die gesetzlichen Möglichkeiten optimal nutzen – ganz legal und clever.