Steuerverschonung durch Verlustverrechnung
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Steuervergleich auf den steuerneutralen Gewinn
Annahme: Verkauf in Höhe des steuerneutralen Gewinns.
Martin Eberhard | zuletzt aktualisiert 22.10.2025
In diesem Beitrag:
Wie funktioniert die Verlustverrechnung bei Fonds und ETFs?
Sobald Sie Anteile an Fonds oder ETFs mit Gewinn verkaufen, fällt auf den Veräußerungsgewinn grundsätzlich Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % an, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Wenn Sie im gleichen oder in einem früheren Jahr jedoch Verluste aus anderen Kapitalanlagen erzielt haben, können Sie diese mit den Gewinnen verrechnen.
Dadurch reduziert sich die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage – oder sie entfällt vollständig.
Wichtig ist: Fonds- und ETF-Verluste werden nicht im Aktien-Verlusttopf, sondern im sogenannten „sonstigen Verlusttopf“ erfasst. Nur dieser Topf darf mit Gewinnen aus Fonds, ETFs, Anleihen, Zertifikaten oder Zinsen verrechnet werden – nicht jedoch mit Aktiengewinnen.
Der Unterschied zum Aktien-Verlusttopf
Während Aktiengewinne und -verluste streng voneinander getrennt werden, gelten für Fonds und ETFs deutlich flexiblere Regeln.
- Aktien-Verlusttopf:
Verluste aus Aktienverkäufen dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. - Sonstiger Verlusttopf:
Hier werden Verluste aus Fonds, ETFs, Anleihen, Derivaten, Zertifikaten und Zinsen gesammelt. Diese dürfen untereinander frei verrechnet werden – ein erheblicher Vorteil für langfristige ETF-Sparer.
Diese Trennung sorgt in der Praxis dafür, dass Fonds- und ETF-Anleger mehr Spielraum haben, steuerlich zu optimieren. Denn in diesem „sonstigen Topf“ lassen sich Verluste aus Fondsverkäufen, auslaufenden Zertifikaten oder schwachen Anleihen miteinander kombinieren.
Steuerneutral Gewinne aus Fonds oder ETFs realisieren
Wenn Sie im Depot nicht realisierte Verluste aus Fonds oder ETFs haben, können Sie diese bewusst realisieren, indem Sie entsprechende Positionen verkaufen.
Die Verluste werden dann im Verlusttopf gespeichert und stehen zur Verrechnung mit künftigen Fonds- oder ETF-Gewinnen zur Verfügung.
Das kann z. B. so aussehen:
- Sie realisieren 5.000 € Verlust aus einem Fondsverkauf.
- Im selben Jahr verkaufen Sie einen anderen ETF mit 5.000 € Gewinn.
- Ergebnis: Ihre Gewinne sind steuerneutral – es fällt keine Abgeltungssteuer an.
So können Sie gezielt steuerfreie Umschichtungen im Depot vornehmen oder Gewinne sichern, ohne dass die Steuerlast zuschlägt.
Besonderheiten bei thesaurierenden Fonds und ETFs
Bei thesaurierenden Fonds oder ETFs (die Erträge automatisch wieder anlegen) entstehen sogenannte Vorabpauschalen. Diese werden jährlich versteuert, auch ohne tatsächlichen Verkauf.
Verluste im Verlusttopf können jedoch nicht direkt mit diesen Vorabpauschalen verrechnet werden.
Die Verlustverrechnung greift erst bei einem tatsächlichen Verkauf, wenn der Veräußerungsgewinn ermittelt wird.
Für Anleger bedeutet das:
- Während der Haltephase kann keine direkte Steuerkompensation erfolgen.
- Beim Verkauf wird der kumulierte Gewinn aber mit vorhandenen Verlusten aus dem „sonstigen Topf“ verrechnet.
So bleibt die Steuerverschonung erhalten – nur der Zeitpunkt verschiebt sich.
Praxis-Tipp: Verlustverrechnung aktiv steuern
Um die Verlustverrechnung optimal zu nutzen, sollten Sie regelmäßig prüfen,
- ob sich nicht realisierte Verluste im Depot befinden,
- welche Verlusttöpfe bei Ihrer Bank geführt werden, und
- ob sich ein strategischer Verkauf am Jahresende lohnt, um den Verlusttopf zu füllen.
Insbesondere bei breit gestreuten ETF-Portfolios kann es sinnvoll sein, schwächere Positionen gezielt zu realisieren und Gewinne in gleicher Höhe steuerneutral zu sichern.
Das spart Abgeltungssteuer und erhöht die Nettorendite – ohne Risiko oder Mehraufwand.


