Testament – Damit Ihr letzter Wille zählt

Was wir für Sie tun können

  • Individuelle Beratung

    Jeder Mensch hat andere Vorstellungen, familiäre Konstellationen und Werte. Unsere Berater nehmen sich die Zeit, mit Ihnen über Ihre persönlichen Ziele zu sprechen – vertraulich, empathisch und lösungsorientiert. So entsteht ein Testament, das zu Ihrer Lebenssituation passt.

  • Juristische Fachkompetenz

    Unsere erfahrenen Fachanwälte für Erbrecht – mit Zusatzqualifikation im Steuerrecht – beraten Sie persönlich per Telefon oder Video. Sie stellen sicher, dass Ihr letzter Wille wirksam, steueroptimiert und rechtlich unangreifbar formuliert ist. Auf Wunsch beziehen wir Ihre steuerliche oder familiäre Situation mit e

  • Schriftliche Dokumentation

    Sie erhalten ein individuell erstelltes, juristisch geprüftes Testament. Klar formuliert, verständlich, rechtlich belastbar – damit es im Ernstfall keine Zweifel gibt.

  • Sichere Verwahrung

    Damit Ihr Testament im Todesfall auch gefunden und beachtet wird, bieten wir die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht über das Institut GenerationenBeratung an. So ist gewährleistet, dass Ihr letzter Wille nicht verloren geht

  • Aktualisierungsservice

    Lebenssituationen ändern sich – und mit ihnen auch testamentarische Wünsche. Wir informieren Sie regelmäßig über relevante Gesetzesänderungen und beraten Sie bei der Anpassung oder Aktualisierung Ihres Testaments.

Was ist ein Testament – und warum ist es so wichtig?

Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der Sie bestimmen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll. Es kann:

  • die gesetzliche Erbfolge ändern oder ersetzen

  • Erben benennen oder enterben (unter Beachtung des Pflichtteils)

  • Vermächtnisse an Freunde, Vereine oder Organisationen festlegen

  • Auflagen oder Bedingungen formulieren (z. B. Pflege des Haustiers)

  • Testamentsvollstrecker bestimmen, die die Umsetzung überwachen

Jeder, der Immobilien besitzt, Unternehmer ist oder komplexe Familienverhältnisse hat, sollte ein Testament aufsetzen – je früher, desto besser.

Eigenhändiges oder notarielles Testament – was ist besser?

Eigenhändiges Testament Notarielles Testament
Sie allein, handschriftlich Notar beurkundet
Idealerweise mit Fachanwalt & Steuerberater Notar berät (Schwerpunkt oft Immobilien/Gesellschaftsrecht)
Bei uns: fairer Festpreis Abhängig vom Nachlasswert (z. B. bei 1 Mio. € ca. 4.500 €)
Nur bei Einhaltung aller Formvorschriften Automatisch durch notarielle Beurkundung
 Möglich beim Amtsgericht (Gebühr ca. 100 €) Wird automatisch amtlich verwahrt

Unser Tipp:
Ein handschriftliches Testament ist gültig – wenn es korrekt formuliert ist. Doch gerade bei größeren Vermögen oder mehreren Erben ist juristische Beratung unverzichtbar, um rechtliche Fehler, Unklarheiten oder steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Warum lohnt sich eine Beratung zur Testamentserstellung?

Auch wenn Sie wissen, wem Sie was vererben möchten – die richtige Formulierung ist entscheidend. Unsere Beratung hilft Ihnen:

  • rechtliche Fallstricke zu vermeiden

  • die Pflichtteilsansprüche korrekt zu berücksichtigen

  • steuerliche Vorteile auszuschöpfen (z. B. bei Immobilien oder Betriebsvermögen)

  • gezielt Vermächtnisse oder Auflagen einzubauen

  • die Nachlassregelung konfliktfrei zu gestalten

Nur mit einem individuell abgestimmten Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen da ankommt, wo Sie es wollen – und nicht im Streit untergeht.

Gültigkeit & Widerruf – wie lange gilt ein Testament?

Ein rechtswirksam errichtetes Testament ist unbefristet gültig. Es verliert seine Wirkung nur, wenn:

  • es vernichtet wird (z. B. durch Zerstörung)

  • ein neues Testament mit späterem Datum existiert

  • es widerrufen wird (formlos möglich, solange testierfähig)

Wichtig:
Ein einmal aufgesetztes Testament sollte regelmäßig überprüft werden – z. B. bei Heirat, Geburt, Scheidung, Erbschaft, Krankheit oder neuem Vermögen.

Was kostet ein Testament?

Unsere Fachanwälte erstellen Ihr Testament zum festen Pauschalpreis – transparent, fair und ohne versteckte Kosten.
Zusätzlich empfehlen wir, das Dokument beim Amtsgericht zu hinterlegen (Kosten: ca. 100 €).

So erhalten Sie maximale Sicherheit zu planbaren Konditionen.

Handeln Sie jetzt – Ihre Familie wird es Ihnen danken

Ein Testament ist mehr als ein juristisches Dokument – es ist ein Zeichen der Fürsorge, Weitsicht und Verantwortung. Es schützt Ihre Familie, verhindert Streitigkeiten und sorgt dafür, dass Ihr Vermögen dort ankommt, wo Ihr Herz schlägt.

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Häufig gestellte Fragen:

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung, in der der Erblasser due Verteilung seines Vermögens im Fall seines Todes festlegt. Es wird benötigt, wenn man von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte.

Das Verfassen eines Testaments ermöglicht es Ihnen, die Verteilung der Erbschaft nach Ihren persönlichen Wünschen zu regeln. Sie können über gesetzliche Regelungen hinaus Erben einsetzen und andere Bestimmungen vornehmen. Möchten Sie beispielsweise eine nahestehende Person, die kein gesetzlicher Erbe ist, oder einen Verein, der Ihnen am Herzen liegt, bedenken, ist dies nur mit einem Testament möglich.

Spätestens aber beim Erwerb von Immobilien – auch, wenn dieser finanziert ist – sollte der Immobilieneigentümer ein Testament errichten. Wer das versäumt, für dessen Familienmitglieder gilt die gesetzliche Erbfolge des BGB. Dies führt zu Erbengemeinschaften: Bei Kinderlosen bedeutet dies, dass der überlebende Ehepartner mit seinen Schwiegereltern, bei Kindern, dass diese zusammen mit dem überlebenden Elternteil die neuen Eigentümer werden.

Wer als Lösung das einfache Berliner Testament errichtet, hat dieses Problem auf den zweiten Erbgang verschoben. Zuvor haben Kinder (oder Eltern) die Möglichkeit, einen Abschlag (Pflichtteil) einzuklagen. Dies und unnötig zu zahlende Erbschaftssteuer führen häufig zu Liquiditätsproblemen.

Neben Immobilienvermögen gibt es häufig auch komplizierte Familienkonstellationen, etwa durch Patchwork, wegen Ausschluss eines Erben oder die Klärung der Situation des Vorversterbens. Für die meisten Wünsche und Situationen lässt der Gesetzgeber besondere Regelungen innerhalb eines Testaments zu.

Als Single können Sie die Möglichkeit nutzen, ein Testament aufzusetzen, wenn nicht gewünscht ist, dass Ihr Vermögen an Eltern, Geschwister oder andere übergeht. Sind Sie alleinerziehend mit einem minderjährigen Kind, geht das Vermögen im Erbfall an das Kind, wird allerdings bis zur Volljährigkeit vom Partner / der Partnerin verwaltet. Stöße dem Kind etwas zu, würde es an den Ex-Partner gehen.

Obwohl sich der Ehepartner bereits in der gesetzlichen Erbfolge befindet, kann es sinnvoll sein, in der Ehe ein Testament aufzusetzen. Mit einem Testament kann es vermeiden werden, den hinterbliebenen Partner mit unnötigen Problemen wie Steuern oder der Bestimmung von Pflichtteilen und dem Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu belasten.

Als Rentner können sie ein Testament aufsetzen, um Ihren letzten Willen durchzusetzen und Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen zu verteilen.

Neben Immobilienvermögen gibt es häufig auch komplizierte Familienkonstellationen, etwa durch Patchwork, wegen Ausschluss eines Erben oder die Klärung der Situation des Vorversterbens. Für die meisten Wünsche und Situationen lässt der Gesetzgeber besondere Regelungen innerhalb eines Testaments zu.

Ein Testament ermöglich Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten, über Ihren Erblass zu verfügen. Sie können die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen, indem Sie beispielsweise Alleinerben einsetzen, mehrere Erben einsetzen oder gesetzliche Erben enterben (der Pflichtteil kann in der Regel nicht entzogen werden). Sie können außerdem einen Testamentsvollstrecker oder eine Vor- und Nacherbschaft benennen. Insbesondere eröffnet ein Testament die Möglichkeit, Menschen zu bedenken, die in der gesetzlichen Erbfolge nicht auftauchen.

Das sogenannte Berliner Testament versorgt zunächst den überlebenden Ehepartner und danach entsteht die Erbengemeinschaft unter den Kindern. Was sich zunächst gut anhört, hat aber Fallstricke: die Abkömmlinge haben einen Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beim Versterben eines Elternteils. Dieser kann eingeklagt werden und muss zeitnah gezahlt werden. Aufgrund dieses Berliner Testaments werden Erbschaftssteuerfreibeträge verschenkt. Bei Patchworkfamilien wird es noch problematischer, denn je nachdem, in welcher Reihenfolge das Paar verstirbt, erhält das Kind bzw. erhalten die Kinder des Letztversterbenden das Vermögen. Die Kinder des Erstverstorbenen gehen leer aus.

Wenn Sie kein Testament verfasst haben, wird das Vermögen im Erbfall nach der gesetzlich festgelegten Reihenfolge aufgeteilt. Besitzen Sie beispielsweise eine Immobilie, erben Familienmitglieder diese gemeinsam. Die neuen Eigentümer können nur gemeinsam Entscheidungen treffen, was insbesondere die Verwaltung und den Umgang mit Immobilien erheblich erschwert. Ein Testament kann hier dafür sorgen, dass die Abwicklung der Erbschaft ohne weitere Belastungen vonstattengehen kann. Außerdem könnte das Fehlen des Testaments bewirken, dass die Aufteilung Ihres Erbes nicht Ihren Wünschen entspricht.

Testamente müssen in jedem Fall vom Erblasser selbst verfasst werden. Dieser muss testierfähig sein, was unter anderem Volljährigkeit voraussetzt. Außerdem ist die Einhaltung bestimmter Formvorschriften zu beachten, da das Testament sonst ungültig sein kann.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können sie die Möglichkeit nutzen, sich im Voraus beraten zu lassen und nach Beratung ein notarielles Testament aufsetzen zu lassen.

Mit anwaltlicher Hilfe kann man durchaus auch Wenn-Dann-Situationen beschreiben. Zudem können Sie statt festen Beträgen für bestimmte Personen auch mit Verträgen oder Konten arbeiten, bei denen Sie die Höhe zu Ihren Lebzeiten bestimmen können. Damit sind Sie sehr flexibel und passen den Betrag der jeweiligen Situation einfach an, ohne dass Testament zu ändern.

Änderungen sind, je nach Art des Testaments, auf verschiedene Weisen möglich. Ein handschriftliches Testament können Sie ändern, indem Sie es neu aufsetzen und das Alte zerstören oder als ungültig kennzeichnen. Um ein notarielles Testament zu ändern, müssen Sie es neu aufsetzen lassen.

Bei einem Testament handelt es sich um eine Willenserklärung, die Sie allein abgeben. Ein Erbvertrag ist eine Übereinkunft zwischen mehreren Personen, wobei keiner der Vertragspartner ohne den anderen Änderungen vornehmen kann.

Die Hinterbliebenen müssen die Aufteilung vornehmen. Dabei kommt es, selbst bei unkomplizierten Verhältnissen, häufig zu Stress und Streit. Um damit niemanden zur Last zu fallen und Sicherheit für die Umsetzung des Vermögensübergangs zu erlangen, setzen sich Testamentsvollstrecker mit dem Nachlass auseinander. Innerhalb des Testaments legen Sie diese Person (oder das Unternehmen) fest.

Handschriftliche Testamente können zu Hause aufbewahrt oder eine Vertrauensperson mit der Aufbewahrung betraut werden. Alternativ können Testamente zur sicheren Verwahrung bei jedem Amtsgericht hinterlegt werden, um ein Abhandenkommen zu vermeiden. Um sicherzustellen, dass wichtige Dokumente stets zur Hand sind, wenn es darauf ankommt, nutzen Sie auch unseren Verwahrungsservice!