Vorsorgevollmacht – Selbstbestimmt entscheiden, solange es noch geht

Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist

Die Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln – etwa bei finanziellen Angelegenheiten, in Gesundheitsfragen oder gegenüber Behörden. Sie tritt dann in Kraft, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind, z. B. durch:

  • einen Unfall

  • eine schwere Erkrankung

  • altersbedingten geistigen Abbau

Die Vorteile:

  • Sie behalten die Kontrolle, indem Sie bestimmen, wer entscheidet und was entschieden werden darf.
  • Sie vermeiden eine gesetzliche Betreuung durch das Gericht.
  • Sie schaffen Klarheit und Sicherheit für Ihre Familie.

Unsere Leistungen für Sie

  • Individuelle Beratung

    Wir nehmen uns Zeit für Ihre persönliche Situation. Gemeinsam finden wir heraus, welche Regelungen für Sie sinnvoll sind – und für wen Sie Vertrauen aussprechen wollen.

  • Juristische Expertise

    Unsere erfahrenen Partner-Anwälte sorgen dafür, dass Ihre Vorsorgevollmacht rechtssicher formuliert ist – und setzen sie bei Bedarf auch durch.

  • Rechtssichere Dokumente

    Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein fundiertes, schriftliches Dokument, das Ihren Wünschen voll entspricht.

  • Sichere Verwahrung

    Wir kümmern uns um die vertrauliche Aufbewahrung Ihrer Dokumente – damit sie im Ernstfall sofort griffbereit sind.

  • Regelmäßige Updates

    Rechtliche Grundlagen ändern sich. Wir halten Sie auf dem Laufenden und passen Ihre Vollmacht bei Bedarf an.

Was eine Vorsorgevollmacht regelt – und was nicht

Was darf ein Bevollmächtigter für Sie entscheiden?

Ein Bevollmächtigter kann im Rahmen der Vollmacht folgende Aufgaben übernehmen:

  • Gesundheitsvorsorge: Zustimmung zu medizinischen Maßnahmen, Organisation der Pflege, Entscheidungen bei schweren Krankheiten

  • Vermögensverwaltung: Konten führen, Rechnungen bezahlen, Verträge schließen oder kündigen, Immobilien verkaufen

  • Wohn- und Aufenthaltsort: Entscheidung über Pflegeeinrichtungen, Umzüge, Verbleib in der eigenen Wohnung

  • Kommunikation: Post empfangen und öffnen, E-Mails lesen

  • Vertretung gegenüber Behörden, Ämtern und Gerichten

  • Regelung im Todesfall: Entscheidungen über Ort und Art der Bestattung

Was darf ein Bevollmächtigter nicht?

Trotz umfassender Befugnisse sind bestimmte Entscheidungen nicht ohne Weiteres möglich:

  • Er kann kein Testament in Ihrem Namen verfassen

  • Er kann nicht für Sie heiraten oder sich scheiden lassen

  • Bei gefährlichen Operationen oder freiheitsentziehenden Maßnahmen (z. B. Fixierung, Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen) muss er eine gerichtliche Genehmigung einholen

Besonderheit: Kommunikationsvollmacht inklusive

Zusätzlich zur eigentlichen Vorsorgevollmacht erhalten Sie eine Kommunikationsvollmacht in vereinfachter Form. Diese kann bereits im Alltag nützlich sein – etwa zur Schweigepflichtentbindung bei Ärzten oder um Post abzuholen. Sie erlaubt es Bevollmächtigten, schon vor dem Ernstfall im kleinen Rahmen zu handeln – ohne auf das „große“ Dokument zugreifen zu müssen.

Gültigkeit und Dauer

Die Vorsorgevollmacht gilt ab dem Zeitpunkt der Übergabe an die bevollmächtigte Person – und in der Regel auch über den Tod hinaus, sofern Sie dies wünschen.

Ohne Vorsorgevollmacht muss im Ernstfall das Betreuungsgericht aktiv werden. Der Richter bestimmt dann eine gesetzliche Betreuung – und auch deren Umfang. Diese endet mit dem Tod der betroffenen Person.

Vergütung & Kosten

Bevollmächtigte haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Besonders bei mehreren Kindern, Lebenspartnern oder Dritten ist es ratsam, eine klare Vergütungsregelung zu treffen – insbesondere, wenn Außenstehende als Bevollmächtigte fungieren.

Kommt es hingegen zu einer gerichtlichen Betreuung, entstehen zusätzliche Kosten:

  • Gerichtskosten

  • Vergütung des gerichtlichen Betreuers (wenn der Vollmachtgeber nicht mittellos ist)

Unsere Kooperationsanwälte arbeiten mit transparenten Pauschalen – die wir Ihnen auf Wunsch gerne nennen. Falls eine notarielle Beglaubigung erforderlich oder sinnvoll ist (z. B. bei Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien), wird auch dies gemeinsam geklärt.

Vor- und Nachteile der Vorsorgevollmacht auf einen Blick

Vorteile Was Sie bedenken sollten
Einfache Erstellung möglich Nur erstellen, wenn absolutes Vertrauen besteht
Jederzeit widerrufbar Keine automatische Kontrolle des Bevollmächtigten
Flexibel auf verschiedene Personen aufteilbar Bei mehreren Bevollmächtigten drohen Konflikte

Jetzt vorsorgen – für sich selbst und die, die Ihnen wichtig sind

Verschieben Sie wichtige Entscheidungen nicht auf später.
Sichern Sie Ihre Selbstbestimmung – und entlasten Sie Ihre Angehörigen.

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Häufig gestellte Fragen:

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen damit betrauen, für Sie Entscheidungen zu treffen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. In diesem Fall muss kein Betreuungsgericht eingeschaltet werden, um Ihnen einen Betreuer zur Seite zu stellen. Insbesondere, wenn der Bevollmächtigte Sie sehr gut kennt oder Sie vorher mit der Person über Ihre Vorstellungen gesprochen haben, ist die Wahrscheinlichkeit so deutlich höher, dass Entscheidungen so getroffen werden, wie Sie es sich wünschen würden.

Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. Da die bevollmächtigte Person weitreichende Befugnisse über Entscheidungen für den Vollmachtgeber erhält, ist vor allem Vertrauen wichtig. Denn die Vertretung durch die Vorsorgevollmacht kommt gerade dann zum Tragen, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, ihre Umsetzung zu überwachen. Deswegen sollte man sich vor der Entscheidung, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, ausreichend Bedenkzeit lassen.

Regulär erfolgt bei einer Vollmacht keine Kontrolle der bevollmächtigten Person. Eine mögliche Maßnahme, um missbräuchliche Ausübung der Vertretung zu verhindern, könnte etwa die Bevollmächtigung mehrerer Personen für verschiedene Aufgaben sein. Weiterhin können bestimmten Rechtsgeschäfte mit der Vorsorgevollmacht auch untersagt oder festgelegt werden, dass diese nur durch mehrere bevollmächtigte Personen gemeinsam vorgenommen werden können.

Bei Betreuung erfolgt die Kontrolle durch das zuständige Betreuungsgericht – auch, wenn es sich um Angehörige des Betreuten handelt.

Haben Sie nicht in einer Vorsorgevollmacht eine Person bestimmt, wird vom Betreuungsgericht ein beruflicher oder ehrenamtlicher Betreuer bestimmt. Ehepartner, erwachsene Kinder oder Lebenspartner können (abgesehen von einem zeitlich begrenzten Notvertretungsrecht für Eheleute) ohne Bevollmächtigung nicht automatisch für Sie entscheiden!

In diesem Fall können Sie eine Betreuungsverfügung ausstellen. Dort legen Sie keine Person endgültig fest, können aber aufschreiben, wen Sie sich als Betreuer vorstellen könnten und wen Sie überhaupt nicht möchten sowie Einzelheiten zur Führung der Betreuung. Eine andere Möglichkeit ist, eine Vorsorgevollmacht auszustellen, aber zusätzlich eine weitere Person zu bestimmen, die kontrolliert, dass vom Bevollmächtigten kein Missbrauch stattfindet. Eine solche Person könnte auch ein Anwalt sein.