Wichtige Infos zum Jahreswechsel

Während Corona uns immer noch täglich beschäftigt, feiern die Kapitalmärkte neue Höchststände. Nicht ganz rational zu begründen, dennoch ein Lichtblick bei so vielen negativen Nachrichten in diesem Jahr.

Auf dieser Seite möchten wir Sie über wichtige Themen zum Jahresende und Neuerungen in unserer Zusammenarbeit in 2021 informieren.

Lesen Sie diese Seite bitte aufmerksam durch und kommen Sie bezüglich Ihrer persönlichen Fragen gerne auf uns zu!

1. Was sollten Sie bei Ihren bestehenden Anlagen überprüfen?

Stellen Sie jetzt die weichen für das kommende Jahr richtig

1. Wie hat sich Ihr Depot entwickelt?

Nutzen Sie den Jahreswechsel um die Entwicklung Ihres Depots mit Ihren persönlichen Finanzzielen abzugleichen. Betrachten Sie hierzu Ihren ausführlichen Quartalsbericht  in Ihrem Kundenlogin und erstellen Sie, falls noch nicht erfolgt, einen persönlichen Finanzplan mit uns.

Sollten Sie noch keine Zugangsdaten zu Ihrem persönlichen Kundenlogin haben, so fordern Sie diese bei uns telefonisch oder per Email an.

2. Sind Anpassungen nötig?

Überprüfen Sie im nächsten Schritt mit uns, ob das aktuelle Modellportfolio noch Ihren persönlichen Wünschen und Zielen entspricht und zu Ihrem Finanzplan passt:

3. Haben Sie noch weitere Liquidität?

Das Zinsniveau ist durch die Corona-Krise weiter gesunken. Klassische Sparformen bringen über viele Jahre keine Erträge mehr. Besprechen Sie  mit uns,  wie Sie Ihre vorhandene Liquidität investieren können:

  • Kennen Sie die Anlagemöglichkeit in einen Basisfonds?
  • Besitzen Sie schon einen Sparplan?
  • Wie sollten Sie größere Einmalbeiträge anlegen?
  • Haben Sie schon einmal über einen Entnahmeplan nachgedacht?

2. Steuern bei der Geldanlage in Investmentfonds

Informationen und Handlungsempfehlungen

2.1 Freistellungsauftrag, Verlustverrechnung und Altbestände

Nutzen Sie den Dezember und schöpfen Sie die steuerlichen Möglichkeiten im Rahmen Ihrer Kapitalanlage aus:

2.2 Vorabpauschale auf bestehende Kapitalanlagen

Mit der Investmentsteuerreform 2018 sollen Gewinne aus Fondsanlagen möglichst jährlich und nicht erst bei Veräußerung der Anteile besteuert werden. Dafür wurde die “Vorabpauschale” eingeführt. Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich um eine vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen des Fondsvermögens. Berücksichtigen Sie diese Belastung Ihres Verrechnungskontos bei der Depotbank oder auf Ihrem hinterlegten externen Girokonto und sorgen Sie für ausreichende Liquidität.

2.3 Steuerbescheinigung für das Finanzamt

Die jährlich Steuerbescheinigung für das Finanzamt wird von der Depotbank voraussichtlich Ende März 2021 erstellt und Ihnen über Ihren Kundenlogin zur Verfügung gestellt. Mit der Steuerbescheinigung können Sie Ihre Kapitalerträge und bereits abgeführte Steuern in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen oder einen Antrag auf Günstigerprüfung bei Ihrem Finanzamt stellen, da Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als der Abgeltungsteuersatz von 25% ist.

3. Kosten Ihrer Geldanlage

Servicegebühr, Portfolioentgelt der Depotbank, interne Fondskosten

3.1 Servicegebühr fondsfueralle.de

Als Kunde von fondsfueralle.de erhalten Sie auf alle über unsere Depotpartner gehandelte Investmentfonds 100 % Rabatt auf die Ausgabeaufschläge, dies bedeutet, Sie bezahlen keinerlei Einstiegskosten. Wir verdienen unser Geld durch die Vereinnahmung einer Servicegebühr zwischen 0,50 % und maximal 1,00 % brutto des betreuten Depotwertes. Zum Jahreswechsel prüfen wir Ihren Depotbestand und passen Ihre Gebühren an die aktuelle Preistabelle an. Die Servicegebühr wird Ihnen pro Quartalsabschlag durch den Verkauf von Fondsanteilen abgebucht.

3.2 Kosten der Depotlagerstelle

Als Kunde von fondsfueralle.de erhalten Sie auf alle über unsere Depotpartner gehandelte Investmentfonds 100 % Rabatt auf die Ausgabeaufschläge, dies bedeutet, Sie bezahlen keinerlei Einstiegskosten. Wir verdienen unser Geld durch die Vereinnahmung einer Servicegebühr zwischen 0,50 % und maximal 1,00 % brutto des betreuten Depotwertes. Zum Jahreswechsel prüfen wir Ihren Depotbestand und passen Ihre Gebühren an die aktuelle Preistabelle an.

3.3 Kosten der Fondsgesellschaft

Investmentfonds beinhalten in der Regel interne Kosten, die durch die Verwaltungsgesellschaft der Investmentfonds erhoben werden. Diese Kosten werden nicht direkt dem Kunden in Rechnung gestellt, sondern werden aus dem investierten Vermögen des entsprechenden Investmentfonds entnommen. Die Höhe der laufenden Kosten beträgt in der Regel zwischen 0,00 % bis 1,60 % p.a. bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen zum jeweiligen Bewertungsstichtag. Der Ausweis der Kosten erfolgt durch die jährliche detaillierte Kostendarstellung Ihrer Depotbank.

4. Rechtliche Vorgaben unserer Zusammenarbeit

Handlungsnotwendigkeit zur Finanzanlagenvermittlerverordnung & zum Datenschutz

4.1 Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung

Aufgrund der hohen Schutzbedürftigkeit der verarbeiteten Daten sind wir als Finanzdienstleister in besonderem Maße zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit verpflichtet. Vom Datenschutz betroffen sind unter anderem unsere Webseite, unser Newsletter, unsere Präsenz in sozialen Netzwerken und natürlich auch unser Kundenlogin und die komplette Kommunikation mit Ihnen per Telefon oder Email. Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung und kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu.

4.2 Vorgaben zur Anlageberatung und Anlagevermittlung

Unser Unternehmen ist als Finanzanlagenvermittler nach §34 f der Gewerbeordnung zugelassen und in der Anlagevermittlung und der Anlageberatung tätig. In unserer Zusammenarbeit gilt es,  vielfältige regulatorische Anforderungen zu beachten. Bestandteil einer Anlageberatung sind unter anderem eine ausgehändigte Erstinformation, ein Anlegerprofil und die Geeignetheitserklärung. Überprüfen Sie mit uns die Aktualität Ihrer Angaben und vervollständigen Sie fehlende Daten!

4.3 Aufzeichnung der Kundenkommunikation & Telefonie

Gemäß der aktualisierten Finanzanlagenvermittlerverordnung sind wir ab 1. August 2020  zur Aufzeichnung und Archivierung aller per Telefon oder Video geführten Beratungsgespräche, sowie der weiteren elektronischen Kommunikation, verpflichtet. Aufzeichnungspflichtig sind Telefongespräche und sonstige elektronische Kommunikation, sobald sie sich auf die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen beziehen. Der Aufzeichnungspflicht unterliegen hingegen nicht telefonische Terminabsprachen, Anbahnungsgespräche und Gespräche, die nicht die Beratung zu oder Vermittlung zum Inhalt haben.

5. Was ändert sich bei uns & für Sie?

Vermögensverwaltung, Ausbau unserer Services, GmbH-Gründung

5.1 Vermögensverwaltung statt Modellportfolios

Mit der Überführung der Modellportfolios in ein Vermögensverwaltungsmandat planen wir 2021 eine deutliche Erleichterung in der künftigen Zusammenarbeit mit Ihnen. Der wesentliche Vorteil einer Vermögensverwaltung liegt bei der schnelleren Reaktionsgeschwindigkeit auf geänderte Marktbedingungen, da der Vermögensverwalter im Auftrag des Kunden dann selbständig ohne zusätzliche Unterschrift im Rahmen seines Verwaltungsmandates Transaktionen veranlassen kann.

Bis dato musste jede Anpassung innerhalb eines Portfolios vom Kunde schriftlich und individuell in Auftrag gegeben werden. An den bestehenden fünf Modellportfolios, der bisherigen Zusammensetzung und unserer Produktauswahl wird sich deswegen nichts ändern.

5.2 Ausbau unserer Services

Bereits 2020 haben wir sehr viel Zeit und Geld in die Kommunikation zu unseren Kunden und Interessenten investiert. Wir haben unsere Webseite überarbeitet, liefern mittlerweile tägliche Updates zu interessanten Themen am Kapitalmarkt über unseren Newsroom, bauen ein vollumfängliches FAQ für all Ihre Fragen auf und informieren Sie monatlich über unseren fondsfueralle-Webtalk und unseren Newsletter.

Ebenfalls haben wir unseren Kundenlogin und unsere App (Apple & Android) weiterentwickelt, unsere Telefonie auf die neuen rechtlichen Herausforderungen angepasst und arbeiten an zahlreichen technischen Weiterentwicklungen für einen besseren Service und Ihre hohe Kundenzufriedenheit.

Wenn Ihnen an dieser Stelle etwas missfällt, einfällt oder auffällt, so geben Sie uns gerne Ihr Feedback.

5.3 fondsfueralle.de wird zur GmbH

Tagesaktuell betreuen wir 45.5 Mio Kundenvermögen und pflegen 559 Kundenbeziehungen. Somit zählen wir sicher zu den größten freien Finanzberatern in Bayern. Unser Ziel ist es, unseren Kundenbestand und das betreute Anlagevolumen in den kommenden 5 Jahren zu verdoppeln. Hierzu gehen wir im April 2021 den konsequenten und nötigen unternehmerischen Schritt und wandeln unsere Einzelfirma in eine GmbH um. Ebenso planen wir die Übernahme einiger kleiner Finanzdienstleister und den Ausbau unseres Personals. Über die Umwandlung in die neue Rechtsform und den damit verbundenen Umzug Ihrer Kundenbeziehung in das neue Rechtskonstrukt informieren wir Sie zeitnah. Auf Ihr Kundendepot und unsere Zusammenarbeit hat dies jedoch keinerlei Auswirkung.

Sie haben Fragen?

Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch oder einen Videocall

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen, Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit in einem äußert turbulenten Börsenjahr, welches uns alle nochmals zu besseren Investoren gemacht haben sollte.

Zeitgleich wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten, gesunden und erfolgreichen Start in das Jahr 2021.

Bleiben Sie uns auch künftig als treue Anleger erhalten, empfehlen Sie uns gerne Ihren Freunden und Bekannten weiter und folgen Sie uns auf sozialen Netzwerken.

Ihr fondsfueralle – Team