Was bedeutet der Begriff „All-In-Fee“?
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Der Begriff „All-in-Fee“ bezieht sich auf eine Gebühr, die alle Kosten und Ausgaben in Verbindung mit einem Finanzprodukt oder einer Dienstleistung abdeckt. Im Bereich der Investmentfonds oder Vermögensverwaltung wird die All-in-Fee häufig als Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio, TER) bezeichnet. Sie beinhaltet sämtliche Verwaltungs-, Betriebs- und sonstigen Gebühren, die dem Anleger im Zusammenhang mit dem Investment entstehen.
Die All-in-Fee kann aus verschiedenen Komponenten bestehen, wie zum Beispiel:
- Verwaltungsgebühren: Gebühren, die für die Verwaltung des Fonds oder des Portfolios anfallen, einschließlich der Vergütung des Fondsmanagers und des Anlageberaters.
- Betriebskosten: Kosten für die tägliche Führung des Fonds, wie zum Beispiel Rechts- und Buchhaltungsgebühren, Wirtschaftsprüfung, Depotbankgebühren und sonstige Verwaltungskosten.
- Vertriebs- und Marketingkosten: Gebühren, die für den Vertrieb und die Vermarktung des Fonds anfallen, wie zum Beispiel Verkaufsprovisionen und Werbekosten.
- Transaktionskosten: Kosten, die durch den Kauf und Verkauf von Wertpapieren im Fonds entstehen, wie zum Beispiel Maklergebühren und Börsengebühren.
Die All-in-Fee ist in der Regel als Prozentsatz des verwalteten Vermögens angegeben und wird oft jährlich berechnet. Anleger sollten bei der Auswahl von Finanzprodukten auf die Höhe der All-in-Fee achten, da diese die Rendite schmälern kann. In vielen Fällen sind passiv verwaltete Indexfonds oder börsengehandelte Fonds (ETFs) eine kostengünstigere Alternative zu aktiv verwalteten Fonds, da sie in der Regel niedrigere All-in-Fees aufweisen.