Fondspolice oder Investmentdepot?

Die steuerlichen Aspekte und Gestaltungsmöglichkeiten bei Erbschaft und Schenkung stehen im Mittelpunkt dieses Beitrags und sind für uns die wesentlichen Abgrenzungsmerkmale, ob und wann eine Fondspolice überhaupt Sinn macht?

Martin Eberhard | aktualisiert 01.12.2023

Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundsätzlich raten wir vom Abschluss fondsgebundener Versicherungen ab. In einigen Fällen kann dies jedoch Sinn machen!

  • Bei hohen Einmalanlagen oder Depotbeständen lohnt ein Vergleich vor dem Hintergrund steuerlicher Aspekte und der Gestaltung von Erbschaft und Schenkung.

  • Für den klassischen Vermögensaufbau zur Altersvorsorge mit einem monatlichen Sparplan sollten man genau rechnen!

Fondspolice: Was ist das?

Eine Fondspolice, auch als fondsgebundene Lebensversicherung bekannt, ist eine Versicherungspolice, die mit Investmentfonds verknüpft ist. Sie kombiniert den Schutz einer Lebensversicherung mit der Möglichkeit, in verschiedene Fonds zu investieren. Hier sind die Hauptmerkmale einer Fondspolice:

  • Versicherungsschutz: Eine Fondspolice bietet einen Todesfallschutz, der im Todesfall des Versicherungsnehmers an die Begünstigten ausgezahlt wird. Dieser Schutz macht sie besonders attraktiv für Anleger, die auch finanzielle Sicherheit für ihre Familie wünschen.
  • Investitionsfonds: Das Besondere an einer Fondspolice sind die Investmentfonds. Sie können aus einer Palette von Fonds auswählen, die unterschiedliche Anlageklassen wie Aktien, Anleihen und Immobilien abdecken. Ihre Prämien werden in diese Fonds investiert.
  • Steuerliche Vorteile: In einigen Ländern bieten Fondspolicen steuerliche Vorteile, wie die Möglichkeit, Gewinne steuerfrei zu realisieren oder Steuern auf Kapitalerträge zu verschieben.

Investmentdepot: Was ist das?

Ein Investmentdepot ist ein Konto, das speziell für den Handel und die Verwaltung von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen, ETFs (Exchange Traded Funds) und Investmentfonds eingerichtet ist. Hier sind die Hauptmerkmale eines Investmentdepots:

  • Kein Versicherungsschutz: Im Gegensatz zur Fondspolice bietet ein Investmentdepot keinen Versicherungsschutz. Es ist ausschließlich auf die Geldanlage ausgerichtet.
  • Breite Auswahl an Anlageprodukten: Mit einem Investmentdepot haben Sie Zugang zu einer breiten Palette von Anlageprodukten, darunter Einzelaktien, Anleihen, Investmentfonds und ETFs. Dies ermöglicht eine höhere Flexibilität bei der Zusammenstellung Ihres Portfolios.
  • Steuerliche Aspekte: Die steuerliche Behandlung von Kapitalgewinnen und Dividenden in einem Investmentdepot kann je nach Land und Steuergesetzgebung unterschiedlich sein.

Unterschiede und Abgrenzung:

  1. Versicherungsschutz: Die auffälligste Unterscheidung ist der Versicherungsschutz, den eine Fondspolice bietet. Sie dient nicht nur der Geldanlage, sondern auch der Absicherung von Risiken wie Todesfällen. Ein Investmentdepot bietet hingegen keinen solchen Schutz.
  2. Zugang zu Anlageprodukten: Während eine Fondspolice in der Regel auf Investmentfonds beschränkt ist, bietet ein Investmentdepot eine breitere Auswahl an Anlageprodukten, einschließlich Einzelaktien, Anleihen und ETFs. Dies ermöglicht eine größere Vielfalt und Flexibilität in Ihrem Portfolio.
  3. Kosten: Fondspolicen können höhere Gebühren und Kosten aufweisen, da sie neben den Investmentfonds auch die Versicherungskomponente enthalten. Investmentdepots haben oft niedrigere Gebühren, aber es können Transaktionskosten für den Handel von Wertpapieren anfallen.
  4. Steuerliche Behandlung: Die steuerliche Behandlung variiert je nach Land und Gesetzgebung. In einigen Ländern können Fondspolicen steuerliche Vorteile bieten, während Investmentdepots möglicherweise andere Steuervorteile bieten, wie z.B. die Möglichkeit, Verluste steuerlich geltend zu machen.

Unterschiede in der Besteuerung

Laufende Erträge: Während der Laufzeit unterliegt eine Fondspolice keiner Besteuerung, während beim Fondsdepot Steuern auf Dividenden bei ausschüttenden Fonds und die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds anfallen.

Fondswechsel: Darüber hinaus sind bei einem Fondsdepot Steuern auf erzielte Erträge bei einem Fondswechsel oder einem Rebalancing fällig, während bei einer Fondspolice lediglich bei Teilauszahlungen Abgeltungssteuer anfällt.

Todesfall: Im Todesfall erfolgt die steuerfreie Auszahlung der Erträge durch den Versicherer, während Erben eines Fondsdepots Abgeltungssteuer beim Verkauf des Depots zahlen müssen.

Besteuerung von Fondspolicen

fondspolice

Ein wesentlicher Aspekt von Fondspolicen ist ihre steuerliche Behandlung. Diese hat sich im Laufe der Zeit verändert, insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung bei Auszahlung und während der Laufzeit der Police:

1. Auszahlung bei Verträgen nach 2004

Für fondsgebundene Lebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden, gilt bei der Auszahlung eine spezielle steuerliche Regelung:

  • Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte der Erträge ist steuerpflichtig, wenn die Police eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren hatte und die Auszahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr des Versicherungsnehmers erfolgt. Zur Anwendung kommt hier der dann geltende persönliche Steuersatz.
  • Abgeltungssteuer: Auf die steuerpflichtigen Erträge wird die Abgeltungssteuer angewendet. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

2. Keine Besteuerung während der Laufzeit

Ein wesentlicher Vorteil von Fondspolicen ist die Steuerstundung während der Laufzeit. Während dieser Phase fallen keine Steuern auf Dividenden, Zinsen oder realisierte Kursgewinne an. Dies ermöglicht einen Zinseszinseffekt, da die Erträge im Fonds reinvestiert werden können, ohne dass eine jährliche Besteuerung erfolgt.

3. Keine Besteuerung von Fondswechseln innerhalb der Laufzeit

Innerhalb einer Fondspolice können Anleger oft die Zusammensetzung ihres Portfolios ändern, indem sie zwischen verschiedenen Fonds wechseln oder Fonds tauschen. Ein solcher Wechsel oder Tausch von Fonds innerhalb der Police löst in Deutschland keine Abgeltungssteuer aus. Hier sind die Gründe dafür:

4. Abgeltungssteuer bei Teilauszahlungen

Bei Teilauszahlungen aus der Police nach 2004 kann es ebenfalls zur Anwendung der Abgeltungssteuer kommen, wenn die oben genannten Bedingungen (Mindestlaufzeit und Alter) nicht erfüllt sind. In diesem Fall wird die Steuer auf den steuerpflichtigen Teil der Auszahlung erhoben.

5. Keine Steuer bei Todesfallleistung

Unabhängig von den oben beschriebenen Regelungen zur Besteuerung der Erträge bei Auszahlung ist die Todesfallleistung bei Fondspolicen in Deutschland immer steuerfrei. Dies gilt sowohl für Verträge, die vor als auch nach 2005 abgeschlossen wurden.

Steuern sparen im Todesfall

Ein wesentliches Merkmal von Fondspolicen, das oft übersehen wird, ist die steuerliche Behandlung der Todesfallleistung. Unabhängig von den oben beschriebenen Regelungen zur Besteuerung der Erträge bei Auszahlung ist die Todesfallleistung bei Fondspolicen in Deutschland immer steuerfrei. Dies gilt sowohl für Verträge, die vor als auch nach 2005 abgeschlossen wurden.

Bedeutung der steuerfreien Todesfallleistung

Die steuerfreie Todesfallleistung ist besonders relevant für die Nachlassplanung und Vermögensübertragung. Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers wird die vereinbarte Summe inklusive der erwirtschafteten Erträge an die begünstigten Personen ausgezahlt, ohne dass darauf Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer anfällt. Dies bietet eine wertvolle Möglichkeit, Vermögen steuereffizient an Erben oder andere Begünstigte zu übertragen.

Wichtige Aspekte

  • Begünstigtenkreis: Die steuerfreie Todesfallleistung gilt unabhängig davon, wer als Begünstigter eingesetzt ist. Dies kann ein Familienmitglied, ein Freund oder jede andere Person sein.
  • Flexibilität: Fondspolicen bieten oft die Möglichkeit, den Begünstigten im Todesfall zu ändern, was eine flexible Nachlassplanung ermöglicht.
  • Kombination von Vorteilen: Die Kombination aus steuerstundender Ansammlung von Erträgen während der Laufzeit und der steuerfreien Todesfallleistung macht Fondspolicen zu einem attraktiven Instrument für langfristige finanzielle Planung und Vermögensübertragung.

Tipp: 99 / 1 Modell

Eine steueroptimierte Übertragung von Vermögen mittels einer fondsbasierten Lebensversicherung nach dem 99/1-Modell wurde seit der Erbschaftsteuerreform im Jahr 2009 ermöglicht.

Der Vertrag wird zu 99 % an eine begünstigte Person verschenkt, während der & die Schenker zu 1 % Versicherungsnehmer bleiben.

Unter Berücksichtigung des jeweiligen Steuerfreibetrages bei Schenkung und Erbschaft, der alle 10 Jahre genutzt werden kann, kann diese Methode eine sinnvolle Option sein. Dennoch zögern viele Anleger bereits zu Lebzeiten hohe Summe zuzuwenden, aus Angst, dass das Geld durch den oder die Begünstigten ausgeben werden könnten.

Eine mögliche Lösung besteht darin, eine fondsbasierte Lebensversicherung abzuschließen und sie nach dem 99/1-Modell zu schenken.

Die Vermögensübertragung unter Nutzung von Freibeträgen und der Aufteilung der Versicherungsnehmereigenschaft ermöglicht es, den Begünstigten in den Prozess einzubeziehen und gleichzeitig sicherzustellen, dass das übertragene Vermögen nicht leichtfertig ausgegeben wird. Hierzu wird eine fondsbasierte Lebensversicherung mit einem Einmalbeitrag abgeschlossen und nach dem 99/1-Modell geschenkt.

Das 99/1-Modell funktioniert wie folgt: Der Schenker ist zunächst die Versicherungsnehmer der Police und zugleich versicherte Personen. Versicherungsnehmer können hier zum Beispiel auch zwei Personen sein und den Vertrag auf Letztversterbensbasis gestalten.

Im Falle des Versicherungsfalls, also erst dem Tod des letzten der beiden Versicherungsnehmer, wird die Person, welche die Schenkung erhalten soll, zum Begünstigten.

Dieses Modell hat mehrere Auswirkungen:

  • Der Schenkungswert an das Enkelkind beträgt 198.000 EUR, was innerhalb des Freibetrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG liegt und daher steuerlich nicht relevant ist.
  • Verfügungen und Kündigungen des Vertrags erfordern die einstimmige Zustimmung der Schenker, wodurch diese eine „Sperrminorität“ im Vertrag haben. Der Beschenkte kann keine Entnahmen ohne ihre Zustimmung tätigen, und quotale Verfügungen sind ausgeschlossen.
  • Der Vertrag bleibt in dieser Struktur bestehen, solange der & die Schenker am Leben sind
  • Die während dieser Zeit erzielten Erträge werden steuerfrei angesammelt (gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).
  • Im Falle des Todes des Schenkers bzw. der letzten Person bei Eltern oder Großeltern endet der Vertrag und wird an den Beschenkten ausbezahlt. Damit entfällt auch die Verfügungssperre, und das Vermögen kann frei verwaltet werden. Die während der Vertragslaufzeit erzielten Erträge werden steuerfrei ausbezahlt, da es sich um eine nicht steuerbare Todesfallleistung handelt.
  • Wenn beide Schenker innerhalb von 10 Jahren versterben, könnte der 1 %-Anteil voraussichtlich über seinen ursprünglichen Wert angewachsen sein, was zu einer minimalen Erbschaftsteuerpflicht führen könnte. Gleichzeitig wird der Freibetrag nach 10 Jahren wieder aufgefrischt und kann erneut genutzt werden.
  • Weitere Besonderheiten gibt es bei Schenkungen von Großeltern an Enkelkinder als Schenker: Anstelle der Großeltern können die Eltern des Enkels als versicherte Personen eingesetzt werden. In diesem Fall wird nach dem Ableben der Großeltern eine gesonderte Vereinbarung getroffen, um den 1 %-Anteil an das Enkelkind zu vererben, während der Vertrag selbst bestehen bleibt. Dies ermöglicht dem Enkelkind, frei über das Vermögen zu verfügen und langfristig höhere steuerfreie Erträge zu erzielen, da die Eltern zeitlich später versterben werden.

Kosten bei Fondspolice vs. Investmentdepot

Während für ein Fondsdepot jährliche Depotkosten, Transaktionskosten und Gebühren für An- und Verkäufe sowie üblicherweise Ausgabeaufschläge anfallen, sind bei einer Fondspolice Verwaltungskosten und laufende sonstige Kosten zu berücksichtigen. Diese Kosten sind bei einem Nettotarif in der Regel geringer als bei provisionsgebundenen Tarifen, jedoch kann bei der Vermittlung über einen Versicherungsmakler ein Serviceentgelt anfallen oder ein Honorar bei der Beratung durch einen Honorarberater.

In der Regel sind Nettopolicen bei längeren Laufzeiten und höheren Anlagebeträgen tendenziell kostengünstiger als provisionsgebundene Varianten.

Welche Anlageoption ist die richtige?

Die Wahl zwischen einer Fondspolice und einem Investmentdepot hängt von Ihren individuellen Zielen, Bedürfnissen und Risikobereitschaft ab. Hier sind einige Überlegungen:

  • Wenn Sie Versicherungsschutz benötigen: Wenn Sie eine finanzielle Absicherung für Ihre Familie wünschen, kann eine Fondspolice eine geeignete Wahl sein, da sie sowohl Investitionen als auch Versicherungsschutz bietet.
  • Wenn Sie breite Diversifikation wünschen: Wenn Sie Ihr Portfolio breit diversifizieren möchten und Zugang zu einer Vielzahl von Anlageprodukten wünschen, ist ein Investmentdepot möglicherweise die bessere Option.
  • Kosten und Gebühren: Vergleichen Sie die Kosten und Gebühren zwischen beiden Optionen, um sicherzustellen, dass sie zu Ihrem Budget passen.
  • Steuerliche Überlegungen: Konsultieren Sie einen Steuerberater oder Finanzberater, um die steuerlichen Auswirkungen in Ihrem Land zu verstehen und die beste Wahl für Ihre individuelle Situation zu treffen.

Fazit

Insgesamt zeigt sich, dass die Wahl zwischen einer Fondspolice und einem Investmentdepot von vielen Faktoren abhängt, einschließlich individueller finanzieller Ziele, Präferenzen und steuerlicher Überlegungen. Eine fundierte Beratung kann bei dieser wichtigen Entscheidung von großem Nutzen sein.