Einlagensicherung: Schutz für Ihr Geld und Alternativen

Die Sicherheit von Bankeinlagen ist für viele Anleger ein zentrales Thema. Was passiert, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird? Wie schützt die gesetzliche Einlagensicherung Ihr Guthaben? Und warum sind Investmentfonds und ETFs als Sondervermögen oft die bessere Alternative?

Martin Eberhard | zuletzt aktualisiert 20.02.2025

Das sollten Sie wissen:

  • Gesetzliche Einlagensicherung: Bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank geschützt

  • Erhöhter Schutz von bis zu 500.000 Euro in besonderen Fällen, z. B. nach Immobilienverkauf

  • Private Banken sind Mitglied in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)

  • Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben institutsbezogene Sicherungssysteme

  • Freiwillige Sicherung durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken kann hohe Summen absichern

  • Investmentfonds sind als Sondervermögen nicht von der Insolvenz der Bank betroffen

In diesem Beitrag:

In Deutschland gibt es zwei Ebenen der Einlagensicherung:

  1. Gesetzliche Einlagensicherung – Absicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
  2. Freiwillige Einlagensicherung – Schutz über 100.000 Euro hinaus durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken

Neben diesen Sicherungssystemen gibt es auch spezielle Systeme für Banken. Diese Systeme helfen, Banken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken vor Pleiten zu schützen.

Doch welche Methode ist die sicherste? Und warum gilt Sondervermögen, wie es bei Investmentfonds der Fall ist, oft als stabilere Lösung?

Was passiert, wenn eine Bank insolvent wird?

Wenn eine Bank zahlungsunfähig wird, tritt die Einlagensicherung in Kraft. Dabei gibt es zwei Stufen:

Gesetzliche Einlagensicherung:

  • Bis 100.000 Euro werden pro Kunde und Bank durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgesichert.
  • In besonderen Fällen (z. B. nach einem Immobilienverkauf) kann der Schutz auf 500.000 Euro steigen.

Freiwillige Einlagensicherung:

  • Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken bietet oft einen Schutz, der weit über die gesetzliche Grenze hinausgeht.
  • Diese Sicherung ist jedoch freiwillig und unterliegt regelmäßigen Anpassungen.

Ein institutsbezogenes Sicherungssystem, wie es bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken existiert, verfolgt einen anderen Ansatz: Es sorgt dafür, dass eine Bank gar nicht erst pleitegeht.

Beispiel:

Ein Kunde hat 200.000 Euro auf einem Festgeldkonto einer privaten Bank. Sollte diese Bank zahlungsunfähig werden:

  • Die ersten 100.000 Euro sind durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt.
  • Die restlichen 100.000 Euro könnten durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt sein – jedoch ohne Rechtsanspruch.

Freiwillige Einlagensicherung

Die freiwillige Einlagensicherung wurde 2023 reformiert. Die wichtigsten Änderungen:

Neue Sicherungsgrenzen ab 2025:

  • 438.000 Euro als Mindestschutz
  • 3 Mio. Euro für private Sparer, Stiftungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • 30 Mio. Euro für Unternehmen und Organisationen

Einschränkungen für Unternehmen:

  • Unternehmen mit einer Einlagenlaufzeit über 12 Monate sind nicht mehr abgesichert.
  • Versicherungen und Investmentgesellschaften sind nicht mehr geschützt.

Mehr Transparenz:

  • Banken müssen ihre Sicherungshöhe regelmäßig veröffentlichen.
  • Die Sicherungsfonds müssen strenge Finanzierungsauflagen erfüllen.

Einlagensicherung vs. Sondervermögen

Viele Anleger glauben, dass ihr Geld nur durch die gesetzliche oder die freiwillige Einlagensicherung geschützt ist. Doch es gibt eine noch sicherere Alternative: Sondervermögen.

Während Bankeinlagen im Insolvenzfall einer Bank nur bis 100.000 Investmentfonds und ETFs sind als Sondervermögen geschützt. Sie genießen unlimitierten Schutz durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Doch was bedeutet das genau?

Was ist Sondervermögen?

Sondervermögen bezeichnet Geldanlagen, die nicht zur Bank oder Kapitalverwaltungsgesellschaft gehören, sondern den Anlegern selbst. Es gibt Investmentfonds, ETFs oder ähnliche Anlageprodukte. Diese werden von einer Depotbank verwahrt. Sie sind jedoch streng getrennt von deren Unternehmensvermögen.

Das bedeutet: Geht die Bank pleite, bleibt das Sondervermögen erhalten.

Merkmale von Sondervermögen:

  • Kein Bestandteil der Bankbilanz: Fondsvermögen ist getrennt vom Vermögen der Bank oder Fondsgesellschaft.
  • Insolvenzgeschützt: Selbst wenn die Depotbank oder die Fondsgesellschaft insolvent wird, bleibt das Geld der Anleger unangetastet.
  • Eigentum des Anlegers: Anleger besitzen ihre Fondsanteile direkt – sie gehören nicht der Bank.
  • Rückgabegarantie: Investmentfonds können in der Regel jederzeit verkauft werden, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Bank.

Beispiel:

Ein Kunde hält 50.000 Euro auf einem Festgeldkonto und 50.000 Euro in ETFs. Falls die Bank pleitegeht:

  • Das Festgeld ist nur bis 100.000 Euro abgesichert (bei höheren Summen droht Verlust).
  • Die ETFs sind als Sondervermögen vollständig geschützt – unabhängig von der Bank.

Warum ist Sondervermögen sicherer als Einlagensicherung?

Während Bankeinlagen durch die gesetzliche Einlagensicherung auf 100.000 Euro begrenzt sind, ist Sondervermögen unabhängig von der Bank. Das bedeutet: Kein Insolvenzrisiko für Anleger.

Sondervermögen wird von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet und von einer Depotbank getrennt verwahrt. Das stellt sicher, dass das Geld der Anleger auch im Insolvenzfall geschützt bleibt.

  1. Anleger investiert in einen Investmentfonds oder ETF.
  2. Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet das Fondsvermögen, kann aber nicht darüber verfügen.
  3. Depotbank hält die Wertpapiere des Fonds, aber das Vermögen gehört rechtlich den Anlegern.
  4. Falls die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder die Depotbank insolvent wird, bleibt das Vermögen unberührt.

Was passiert, wenn die Depotbank pleitegeht?

Die Fondsanteile werden einfach auf eine andere Depotbank übertragen. Anleger behalten ihr Investment und können frei darüber verfügen.

Welche Vorteile bietet Sondervermögen?

  • Kein Insolvenzrisiko: Bankeinlagen gehören zur Bilanz der Bank – Sondervermögen nicht. Geht eine Bank pleite, bleibt Sondervermögen unberührt.
  • Unbegrenzte Sicherheit: Während die gesetzliche Einlagensicherung nur bis 100.000 Euro greift, ist Sondervermögen unlimitiert geschützt.
  • Flexibilität und Liquidität: Fondsanteile können jederzeit verkauft werden – unabhängig von der finanziellen Lage der Bank.
  • Langfristige Renditechancen: Bankeinlagen bieten oft niedrige Zinsen, während Investmentfonds die Möglichkeit auf langfristigen Vermögensaufbau und höhere Renditen bieten.

Was ist besser für Ihr Geld?

Wann ist Einlagensicherung sinnvoll?

  • Für kurzfristige Geldanlagen und Notfallrücklagen
  • Wenn das Guthaben unter 100.000 Euro pro Bank liegt
  • Falls das Geld schnell verfügbar sein muss

Wann ist Sondervermögen besser?

  • Für mittelfristige bis langfristige Anlagen
  • Bei Beträgen über 100.000 Euro, die vor Bankenpleiten geschützt sein sollen
  • Wenn Sie langfristig Vermögen aufbauen wollen

Beste Strategie: Eine Kombination aus Bankeinlagen für kurzfristige Zwecke und Sondervermögen für langfristigen Vermögensaufbau.

Warum Sondervermögen?

Unabhängig von Bankenpleiten – keine Insolvenzgefahr

Unbegrenzter Schutz – keine 100.000-Euro-Grenze wie bei der Einlagensicherung

Jederzeit verfügbar – Fonds können jederzeit verkauft werden

Langfristige Rendite – höhere Ertragschancen als Bankeinlagen

Sondervermögen und Einlagensicherung bei der FFB?

Die FIL Fondsbank (FFB) gehört zu den bekanntesten Depotbanken für Investmentfonds und ETFs in Deutschland. Doch viele Anleger fragen sich:

  • Wie sicher ist mein Geld auf einem Depot bei der FFB?
  • Sind meine Fondsanteile durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt?
  • Welche Rolle spielt das Sondervermögen für meine Investitionen?

In diesem Beitrag klären wir, wie Sondervermögen und Einlagensicherung bei der FFB funktionieren und warum Investmentfonds oft sicherer als Bankeinlagen sind.

Das sollten Sie wissen:

  • Sondervermögen ist unabhängig von der Depotbank – Ihre Fondsanteile bleiben bei einer Insolvenz geschützt.
  • Geld auf Verrechnungskonten bei der FFB unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung (bis 100.000 Euro).
  • Die FFB ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) und bietet damit Schutz für Bankguthaben.
  • Die FFB gehört zum britischen Finanzkonzern Fidelity, unterliegt aber deutschem Recht und der Bankenaufsicht.
  • Investmentfonds und ETFs bieten durch die Trennung vom Bankvermögen eine höhere Sicherheit als normale Bankeinlagen.

Einlagensicherung bei der FFB 

Die FIL Fondsbank (FFB) ist eine Depotbank. Sie hat sich auf die Verwahrung von Investmentfonds und ETFs spezialisiert. Das bedeutet:

Sie vergibt keine Kredite und spekuliert nicht mit Kundengeldern.

  • Sie übernimmt ausschließlich die Verwaltung und Verwahrung von Fondsanteilen.
  • Anleger können über die FFB eine große Auswahl an Investmentfonds und ETFs handeln.

Die FFB legt keine eigenen Fonds auf. Sie dient nur als Verwahrstelle. Daher ist das Sondervermögen wichtig für die Sicherheit der Anleger.

Was ist Sondervermögen?

Sondervermögen bezeichnet Investmentfonds und ETFs, die getrennt vom Vermögen der Depotbank geführt werden. Das bedeutet:

  • Die FFB verwahrt die Fondsanteile, besitzt sie aber nicht selbst.
  • Selbst wenn die FFB insolvent wird, bleibt das Fondsvermögen unberührt.
  • Fondsanteile werden von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet, die unabhängig von der FFB ist.

Das Wichtigste:

Investmentfonds gehören den Anlegern – nicht der Bank oder Depotbank.

Falls die FFB zahlungsunfähig wird, passiert Folgendes:

  • Die Fondsanteile bleiben erhalten, weil sie außerhalb der Bankbilanz verwahrt werden.
  • Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) wird eine Übertragung der Fondsanteile auf eine andere Depotbank organisieren.
  • Kein Anleger verliert sein Investment, da Sondervermögen insolvenzsicher ist.

Beispiel:

Ein Kunde besitzt 50.000 Euro in Investmentfonds, die bei der FFB verwahrt werden. Sollte die FFB Insolvenz anmelden, kann der Kunde seine Fondsanteile problemlos zu einer anderen Bank übertragen lassen.

Neben Fondsanteilen haben Anleger oft auch Geld auf einem Verrechnungskonto bei der FFB. Das passiert zum Beispiel nach Fondsverkäufen oder Einzahlungen für neue Investitionen.

  • Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Bankguthaben bis 100.000 Euro pro Kunde.
  • Die FFB ist Mitglied in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), die diese Sicherung garantiert.
  • Falls die FFB zahlungsunfähig wird, erhalten Kunden ihr Guthaben innerhalb von sieben Tagen zurück.

Achtung:

  • Verrechnungskonten bei der FFB gehören zur Bankbilanz und unterliegen damit dem Insolvenzrisiko.
  • Beträge über 100.000 Euro sind nur geschützt, wenn die Bank in einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds ist. Das ist bei der FFB nicht der Fall.

Beispiel:

Ein Anleger hat 80.000 Euro in Investmentfonds und zusätzlich 20.000 Euro auf dem Verrechnungskonto. Sollte die FFB pleitegehen:

  • Die Fondsanteile bleiben erhalten, weil sie als Sondervermögen geschützt sind.
  • Das Guthaben auf dem Verrechnungskonto ist durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert.