Einlagensicherung: Schutz für Ihr Geld und Alternativen
Martin Eberhard | zuletzt aktualisiert 20.02.2025
Das sollten Sie wissen:
In diesem Beitrag:
In Deutschland gibt es zwei Ebenen der Einlagensicherung:
- Gesetzliche Einlagensicherung – Absicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
- Freiwillige Einlagensicherung – Schutz über 100.000 Euro hinaus durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Neben diesen Sicherungssystemen gibt es auch spezielle Systeme für Banken. Diese Systeme helfen, Banken wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken vor Pleiten zu schützen.
Doch welche Methode ist die sicherste? Und warum gilt Sondervermögen, wie es bei Investmentfonds der Fall ist, oft als stabilere Lösung?
Was passiert, wenn eine Bank insolvent wird?
Wenn eine Bank zahlungsunfähig wird, tritt die Einlagensicherung in Kraft. Dabei gibt es zwei Stufen:
Gesetzliche Einlagensicherung:
- Bis 100.000 Euro werden pro Kunde und Bank durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgesichert.
- In besonderen Fällen (z. B. nach einem Immobilienverkauf) kann der Schutz auf 500.000 Euro steigen.
Freiwillige Einlagensicherung:
- Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken bietet oft einen Schutz, der weit über die gesetzliche Grenze hinausgeht.
- Diese Sicherung ist jedoch freiwillig und unterliegt regelmäßigen Anpassungen.
Ein institutsbezogenes Sicherungssystem, wie es bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken existiert, verfolgt einen anderen Ansatz: Es sorgt dafür, dass eine Bank gar nicht erst pleitegeht.
Beispiel:
Ein Kunde hat 200.000 Euro auf einem Festgeldkonto einer privaten Bank. Sollte diese Bank zahlungsunfähig werden:
- Die ersten 100.000 Euro sind durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt.
- Die restlichen 100.000 Euro könnten durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt sein – jedoch ohne Rechtsanspruch.
Freiwillige Einlagensicherung
Die freiwillige Einlagensicherung wurde 2023 reformiert. Die wichtigsten Änderungen:
Neue Sicherungsgrenzen ab 2025:
- 438.000 Euro als Mindestschutz
- 3 Mio. Euro für private Sparer, Stiftungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts
- 30 Mio. Euro für Unternehmen und Organisationen
Einschränkungen für Unternehmen:
- Unternehmen mit einer Einlagenlaufzeit über 12 Monate sind nicht mehr abgesichert.
- Versicherungen und Investmentgesellschaften sind nicht mehr geschützt.
Mehr Transparenz:
- Banken müssen ihre Sicherungshöhe regelmäßig veröffentlichen.
- Die Sicherungsfonds müssen strenge Finanzierungsauflagen erfüllen.
Einlagensicherung vs. Sondervermögen
Viele Anleger glauben, dass ihr Geld nur durch die gesetzliche oder die freiwillige Einlagensicherung geschützt ist. Doch es gibt eine noch sicherere Alternative: Sondervermögen.
Während Bankeinlagen im Insolvenzfall einer Bank nur bis 100.000 Investmentfonds und ETFs sind als Sondervermögen geschützt. Sie genießen unlimitierten Schutz durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB). Doch was bedeutet das genau?
Was ist Sondervermögen?
Sondervermögen bezeichnet Geldanlagen, die nicht zur Bank oder Kapitalverwaltungsgesellschaft gehören, sondern den Anlegern selbst. Es gibt Investmentfonds, ETFs oder ähnliche Anlageprodukte. Diese werden von einer Depotbank verwahrt. Sie sind jedoch streng getrennt von deren Unternehmensvermögen.
Das bedeutet: Geht die Bank pleite, bleibt das Sondervermögen erhalten.
Merkmale von Sondervermögen:
- Kein Bestandteil der Bankbilanz: Fondsvermögen ist getrennt vom Vermögen der Bank oder Fondsgesellschaft.
- Insolvenzgeschützt: Selbst wenn die Depotbank oder die Fondsgesellschaft insolvent wird, bleibt das Geld der Anleger unangetastet.
- Eigentum des Anlegers: Anleger besitzen ihre Fondsanteile direkt – sie gehören nicht der Bank.
- Rückgabegarantie: Investmentfonds können in der Regel jederzeit verkauft werden, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Bank.
Beispiel:
Ein Kunde hält 50.000 Euro auf einem Festgeldkonto und 50.000 Euro in ETFs. Falls die Bank pleitegeht:
- Das Festgeld ist nur bis 100.000 Euro abgesichert (bei höheren Summen droht Verlust).
- Die ETFs sind als Sondervermögen vollständig geschützt – unabhängig von der Bank.
Warum ist Sondervermögen sicherer als Einlagensicherung?
Während Bankeinlagen durch die gesetzliche Einlagensicherung auf 100.000 Euro begrenzt sind, ist Sondervermögen unabhängig von der Bank. Das bedeutet: Kein Insolvenzrisiko für Anleger.
Sondervermögen wird von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet und von einer Depotbank getrennt verwahrt. Das stellt sicher, dass das Geld der Anleger auch im Insolvenzfall geschützt bleibt.
- Anleger investiert in einen Investmentfonds oder ETF.
- Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet das Fondsvermögen, kann aber nicht darüber verfügen.
- Depotbank hält die Wertpapiere des Fonds, aber das Vermögen gehört rechtlich den Anlegern.
- Falls die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder die Depotbank insolvent wird, bleibt das Vermögen unberührt.
Was passiert, wenn die Depotbank pleitegeht?
Die Fondsanteile werden einfach auf eine andere Depotbank übertragen. Anleger behalten ihr Investment und können frei darüber verfügen.
Welche Vorteile bietet Sondervermögen?
- Kein Insolvenzrisiko: Bankeinlagen gehören zur Bilanz der Bank – Sondervermögen nicht. Geht eine Bank pleite, bleibt Sondervermögen unberührt.
- Unbegrenzte Sicherheit: Während die gesetzliche Einlagensicherung nur bis 100.000 Euro greift, ist Sondervermögen unlimitiert geschützt.
- Flexibilität und Liquidität: Fondsanteile können jederzeit verkauft werden – unabhängig von der finanziellen Lage der Bank.
- Langfristige Renditechancen: Bankeinlagen bieten oft niedrige Zinsen, während Investmentfonds die Möglichkeit auf langfristigen Vermögensaufbau und höhere Renditen bieten.
Was ist besser für Ihr Geld?
Wann ist Einlagensicherung sinnvoll?
- Für kurzfristige Geldanlagen und Notfallrücklagen
- Wenn das Guthaben unter 100.000 Euro pro Bank liegt
- Falls das Geld schnell verfügbar sein muss
Wann ist Sondervermögen besser?
- Für mittelfristige bis langfristige Anlagen
- Bei Beträgen über 100.000 Euro, die vor Bankenpleiten geschützt sein sollen
- Wenn Sie langfristig Vermögen aufbauen wollen
Beste Strategie: Eine Kombination aus Bankeinlagen für kurzfristige Zwecke und Sondervermögen für langfristigen Vermögensaufbau.
Warum Sondervermögen?
Unabhängig von Bankenpleiten – keine Insolvenzgefahr
Unbegrenzter Schutz – keine 100.000-Euro-Grenze wie bei der Einlagensicherung
Jederzeit verfügbar – Fonds können jederzeit verkauft werden
Langfristige Rendite – höhere Ertragschancen als Bankeinlagen
Sondervermögen und Einlagensicherung bei der FFB?
Die FIL Fondsbank (FFB) gehört zu den bekanntesten Depotbanken für Investmentfonds und ETFs in Deutschland. Doch viele Anleger fragen sich:
- Wie sicher ist mein Geld auf einem Depot bei der FFB?
- Sind meine Fondsanteile durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt?
- Welche Rolle spielt das Sondervermögen für meine Investitionen?
In diesem Beitrag klären wir, wie Sondervermögen und Einlagensicherung bei der FFB funktionieren und warum Investmentfonds oft sicherer als Bankeinlagen sind.
Das sollten Sie wissen:
- Sondervermögen ist unabhängig von der Depotbank – Ihre Fondsanteile bleiben bei einer Insolvenz geschützt.
- Geld auf Verrechnungskonten bei der FFB unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung (bis 100.000 Euro).
- Die FFB ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) und bietet damit Schutz für Bankguthaben.
- Die FFB gehört zum britischen Finanzkonzern Fidelity, unterliegt aber deutschem Recht und der Bankenaufsicht.
- Investmentfonds und ETFs bieten durch die Trennung vom Bankvermögen eine höhere Sicherheit als normale Bankeinlagen.