Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Martin Eberhard | zuletzt aktualisiert 15.10.2023
Alles zu Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
Grundbegriffe klären
Eine Erbschaft ist das, was man nach dem Tod einer Person erhält, sei es ein Haus, Geld oder andere Vermögenswerte. Im Gegensatz dazu steht die Schenkung, bei der jemand zu Lebzeiten Vermögen an eine andere Person überträgt. Für beide gibt es jeweils eine Steuer: die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer. Beide Steuern dienen dazu, einen Teil des Vermögens an das Finanzamt abzuführen.
Warum gibt es diese Steuern?
Stellen Sie sich vor, große Familienvermögen würden immer wieder nur innerhalb einer Familie weitergegeben. Ohne diese Steuern könnte das Vermögen in wenigen Händen konzentriert bleiben. Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden, bei Erbschaften und Schenkungen Steuern zu erheben.
Wer muss zahlen und wie viel?
Je näher Sie dem Erblasser oder Schenker verwandt sind, desto höher ist Ihr Freibetrag. Hier sind die gängigsten Freibeträge:
- Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern (beim Erben): 100.000 Euro
- Andere Erwerber (z.B. Geschwister, Neffen, Nichten, Freunde): 20.000 Euro
Diese Freibeträge gelten sowohl für Erbschaften als auch für Schenkungen. Wenn Sie zum Beispiel ein Haus von Ihrem verstorbenen Ehepartner erben, das einen Wert von 450.000 Euro hat, dann müssten Sie keine Erbschaftssteuer zahlen, da der Wert unter dem Freibetrag von 500.000 Euro für Ehegatten liegt.
Sollte der Wert der Erbschaft oder Schenkung den jeweiligen Freibetrag übersteigen, wird nur der übersteigende Betrag besteuert. Bei der genauen Berechnung und bei Fragen zu Freibeträgen in speziellen Fällen, wie etwa Betriebsvermögen oder bei Schenkungen von Immobilien unter bestimmten Bedingungen, ist es ratsam, sich an einen Steuerberater zu wenden.
Möglichkeiten zur Optimierung
Mit guter Planung kann man oft Steuern sparen. Eine Möglichkeit ist die frühzeitige Schenkung von Vermögen. Sie können alle zehn Jahre erneut den vollen Freibetrag nutzen, sodass Sie im Laufe der Zeit erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen können. Ein Testament kann auch helfen, das Vermögen so zu verteilen, dass Ihre Lieben weniger Steuern zahlen müssen.
Häufige Fehler und Fallen
Ein verbreiteter Fehler ist die Annahme, dass Immobilien immer steuerfrei vererbt werden können. Das ist nicht immer der Fall. Auch das Verschenken von Vermögen kurz vor dem Todesfall kann vom Finanzamt als Erbe angesehen werden. Daher sollten Sie sich frühzeitig informieren und bei komplizierten Fragen einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht kontaktieren.
Zukunftsaussichten
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer kann sich in der Zukunft ändern, je nachdem, welche politischen Entscheidungen in Berlin getroffen werden. Daher ist es gut, sich regelmäßig zu informieren, z.B. durch einen Newsletter oder Medienberichte.
Fazit
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer mag komplex erscheinen, aber mit dem richtigen Wissen und vielleicht auch der Unterstützung eines Experten können Sie sicherstellen, dass Ihre Lieben so wenig Steuern wie möglich zahlen.