Was bedeutet der Begriff „Nichtveranlagungsbescheinigung“?

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Erklärung

Personen, die keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bezogen haben, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, erhalten eine Nichtveranlagungs(NV-)bescheinigung, wenn

Gesamtbetrag der Einkünfte 10.908 €/21.816 €

nicht übersteigt.

Das betrifft vor allem Rentner, Kinder, Studenten.

Die mittels Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung freigestellten Kapitalerträge sind dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden.