Verlustverrechnungstopf: Funktionsweise, Bedeutung und Tipps

Erträge aus Kapitalanlagen wie Aktien und ETFs unterliegen in Deutschland der Kapitalertragsteuer. Diese Steuer wird direkt beim Depotanbieter, also der „Quelle“, einbehalten.

Bevor die Steuer auf die erzielten Gewinne angewendet wird, erfolgt eine Verrechnung von Verlusten und Gewinnen. Dadurch werden nur die überschüssigen Gewinne, also die positiven Kapitalerträge, besteuert. Im Folgenden erfahren Sie, wie die Verrechnung von Verlusten genau funktioniert.

Martin Eberhard | zuletzt aktualisiert 06.09.2024

Verlustverrechnungstopf

Alles zum Verlustverrechnungstopf

Verrechnung von Verlusten und Gewinnen

Die Verrechnung von Verlusten erfolgt mithilfe von Verlusttöpfen, die Ihr Depotanbieter für Sie führt. Diese Verlusttöpfe sind in zwei Hauptkategorien unterteilt: „Verlusttopf Aktien“ und „Verlusttopf Sonstiges“.

  • Verlusttopf Aktien: Hier werden Verluste aus Aktiengeschäften gesammelt, insbesondere realisierte Verluste aus dem Verkauf von Aktien.
  • Verlusttopf Sonstiges: In diesem Topf werden Verluste aus anderen Kapitalanlagen wie Fonds, ETFs, Dividenden oder Stückzinsen vermerkt.

Es ist wichtig zu wissen, dass Verluste aus dem Verlusttopf „Aktien“ ausschließlich mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden können.

Hingegen können Gewinne und Verluste aus „Sonstiges“ nur innerhalb dieser Kategorie gegeneinander verrechnet werden. Aktienverluste, also Verluste aus Aktiengeschäften, können nicht mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden und umgekehrt.

Wie funktioniert die Verrechnung?

Angenommen, Sie haben in Ihrem Depot einen Gewinn von 500 Euro aus dem Verkauf von Aktien realisiert und gleichzeitig einen Verlust von 200 Euro Verlust aus Aktiengeschäften. Zusätzlich haben Sie durch den Verkauf eines ETFs einen Verlust von 100 Euro erlitten.

In diesem Fall würden die 500 Euro Gewinn aus Aktien zunächst mit den 200 Euro Verlusten aus dem Verlusttopf „Aktien“ verrechnet. Nach dieser Verrechnung bleiben 300 Euro Gewinn übrig. Diese verbleibenden 300 Euro könnten, da sie aus Aktien stammen, mit den 100 Euro Verlusten aus dem Verlusttopf „Sonstiges“ gegengerechnet werden. Am Ende bleiben somit 200 Euro Gewinn, die dann versteuert werden müssen, falls der Freibetrag in Höhe von 1.000 Euro (oder 2.000 Euro für Ehepaare) bereits ausgeschöpft ist.

Falls die Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen wie ETFs oder Fonds stammen würden, könnten diese nur mit den Verlusten aus dem Verlusttopf „Sonstiges“ verrechnet werden.

Steuerliche Aspekte und Verlustverrechnung

Die Verrechnung von Verlusten und die damit verbundenen Verlusttöpfe bleiben über das Ende eines Kalenderjahres hinaus bestehen, bis sie vollständig aufgebraucht sind.

Dies bedeutet, dass die verrechneten Verluste aus einem Jahr ins nächste übertragen werden können. Sie müssen hierbei nichts weiter unternehmen, da Ihr Depotanbieter diese Verrechnungen automatisch durchführt.

Wenn Sie jedoch Verluste aus verschiedenen Depots miteinander verrechnen möchten, können Sie bei Ihrer Bank eine Verlustbescheinigung beantragen. Dadurch werden Ihre Verlusttöpfe auf null gestellt und Sie können diese Verluste in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Verlustverrechnung und Depotübertrag

Bei einem Depotübertrag können die Verlusttöpfe ebenfalls mit übertragen werden. Dafür müssen Sie lediglich das entsprechende Feld im Übertragsformular auswählen. Wichtig ist, dass nur bei einem vollständigen Depotübertrag die Verlusttöpfe mitübertragen werden. Einzelne Wertpapierüberträge führen nicht dazu, dass die Verlusttöpfe übertragen werden.

Abschließend sei erwähnt, dass die Verlustverrechnungstöpfe über das Kalenderjahr hinaus gültig bleiben, bis sie vollständig aufgebraucht sind. Eine Ausnahme bildet der Quellensteuertopf, der am Ende des Jahres zurückgesetzt wird und wieder von null startet.

Fazit

Verlustverrechnungstöpfe sind ein nützliches Instrument zur Steueroptimierung. Durch die systematische Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen zahlen Sie nur Steuern auf die tatsächlich erzielten Nettogewinne. Dies ist besonders vorteilhaft für Anleger, die regelmäßig in Aktien und andere Kapitalanlagen investieren. Nutzen Sie Verlustverrechnung und Sparerpauschbetrag, um Ihre Steuern zu senken und Ihre Gewinne zu erhöhen.