Vorabpauschale

Was bedeutet der Begriff „Vorabpauschale“?

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Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist eine Art fiktiver Ertrag, der unabhängig von der tatsächlichen Wertentwicklung eines Investmentfonds anfällt und besteuert wird. Sie wurde mit dem Investmentsteuerreformgesetz 2018 eingeführt, um eine Mindestbesteuerung von Kapitalerträgen sicherzustellen, auch wenn ein Fonds keine oder nur geringe Ausschüttungen vornimmt.

Die Vorabpauschale wird jährlich berechnet und richtet sich nach dem Anteilswert des Fonds am Ende des Vorjahres, dem Basisertrag des Fonds und dem Zinssatz für Wertpapiere (Basiszinssatz). Der Basisertrag eines Fonds ist der erwartete Ertrag des Fonds, der aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen besteht. Der Basiszinssatz wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und liegt in der Regel bei 0,05 %.

Die Vorabpauschale wird von den depotführenden Stellen im Rahmen der Steuererklärung abgeführt. Anleger können die gezahlte Vorabpauschale bei einem späteren Verkauf der Fondsanteile von der tatsächlichen Veräußerungsgewinne abziehen.

Ein Beispiel: Ein Fonds hat am Ende des Jahres 2022 einen Anteilswert von 100 Euro. Der Basisertrag des Fonds beträgt 2 % und der Basiszinssatz liegt bei 0,05 %. Die Vorabpauschale für das Jahr 2023 beträgt daher 1,95 Euro.

Der Anleger hat den Fonds am 1. Januar 2024 zum Kurs von 120 Euro verkauft. Der tatsächliche Veräußerungsgewinn beträgt daher 20 Euro. Die Vorabpauschale für das Jahr 2023 wird vom Veräußerungsgewinn abgezogen, so dass der zu versteuernde Gewinn 9,05 Euro beträgt.

Die Vorabpauschale ist ein komplexes Thema, das für Anleger wichtig ist, die in Investmentfonds investieren. Es ist wichtig, die Vorabpauschale zu verstehen, um die steuerlichen Auswirkungen von Investitionen in Investmentfonds richtig abschätzen zu können.

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2023-09-20T11:54:20+02:0007.09.23|Kategorien: , |Kommentare deaktiviert für Vorabpauschale

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