aktive Zustimmung für Ihr Depot

Am 28.03.2022 startet die Einholung der aktiven Zustimmung der Kunden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV). Die Zustimmung zu den Vertragsunterlagen ist aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 notwendig geworden.

Was bedeutet das für Sie?

Um unsere bisherige Geschäftsbeziehung auch künftig rechtssicher fortzusetzen, bitten wir Sie um Ihre
aktive Zustimmung zu unseren Vertragsunterlagen mit Wirkung zum 01. Juli 2022 und dem Preis- und
Leistungsverzeichnis mit Wirkung zum 01. April 2022. Bei einer kleinen Kundengruppe konnten wir das Urteil beim
Einzug bestimmter Entgelte im zweiten und dritten Quartal 2021 nicht berücksichtigen. Diese Kunden bitten wir
außerdem, dem Einbehalt dieser zuzustimmen.

Wer muss zustimmen?

Einzeldepot

Als Depotinhaber stimmen Sie bitte für jedes Ihrer Depots zu.
Bei einem Aktiv- und Passivdepot reicht die Zustimmung für eines der Depots.

Gemeinschaftsdepot

Stimmen Sie bitte für jedes Ihrer Depots zu. Es reicht, wenn ein
Depotinhaber zustimmt.

Minderjährigendepot

Stimmen Sie bitte für jedes Depot zu. Es reicht die Zustimmung eines
gesetzlichen Vertretungsberechtigten.