Am 28.03.2022 startet die Einholung der aktiven Zustimmung der Kunden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV). Die Zustimmung zu den Vertragsunterlagen ist aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 notwendig geworden.
Was bedeutet das für Sie?
Um unsere bisherige Geschäftsbeziehung auch künftig rechtssicher fortzusetzen, bitten wir Sie um Ihre
aktive Zustimmung zu unseren Vertragsunterlagen mit Wirkung zum 01. Juli 2022 und dem Preis- und
Leistungsverzeichnis mit Wirkung zum 01. April 2022. Bei einer kleinen Kundengruppe konnten wir das Urteil beim
Einzug bestimmter Entgelte im zweiten und dritten Quartal 2021 nicht berücksichtigen. Diese Kunden bitten wir
außerdem, dem Einbehalt dieser zuzustimmen.
Wer muss zustimmen?
Einzeldepot
Als Depotinhaber stimmen Sie bitte für jedes Ihrer Depots zu.
Bei einem Aktiv- und Passivdepot reicht die Zustimmung für eines der Depots.
Gemeinschaftsdepot
Stimmen Sie bitte für jedes Ihrer Depots zu. Es reicht, wenn ein
Depotinhaber zustimmt.
Minderjährigendepot
Stimmen Sie bitte für jedes Depot zu. Es reicht die Zustimmung eines
gesetzlichen Vertretungsberechtigten.
Noch was offen? Kontaktieren Sie uns!
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Rechtlicher Hinweis
Keine Anlage ist ohne Risiko. Der Wert eines Investments kann während der Laufzeit einer Vielzahl von Marktrisiken, wie dem Zinsrisiko, dem Kursrisiko, dem Schwankungsrisiko, dem Währungsrisiko, dem Bonitätsrisiko anderer Marktteilnehmer usw. unterliegen.
Aufgrund ungünstiger Entwicklungen dieser Faktoren kann das eingesetzte Kapital zuzüglich der entstandenen Kosten vollständig verloren sein. Bei der Investition in Investmentfonds ist das Totalverlustrisiko durch die breite Streuung sehr unwahrscheinlich. Selbst wenn einzelne Wertpapiere einen Totalverlust erleiden sollten, ist ein Gesamtverlust durch die breite Diversifikation unwahrscheinlich.
Ein Investmentfonds ist ein Sondervermögen, das nach dem Grundsatz der Risikostreuung in verschiedenen Einzelanlagen (z.B.in Aktien, Anleihen, wertpapierähnlichen Anlagen oder Immobilien) investiert ist. Ein Depotinhaber kann mit dem Kauf von Investmentanteilen an der Wertentwicklung sowie den Erträgen des Fondsvermögens teilhaben und trägt anteilig das volle Risiko der durch den Anteilschein repräsentierten Anlagen.
Bei Investmentfonds, die auch in auf fremde Währung lautende Wertpapiere investieren bzw. in Fremdwährung geführt werden, muss berücksichtigt werden, dass sich neben der normalen Kursentwicklung auch die Währungsentwicklung negativ im Anteilspreis niederschlagen kann und Länderrisiken auftreten können, auch wenn die Wertpapiere, in die der Investmentfonds investiert, an einer deutschen Börse gehandelt werden. Durch die Aufwertung des Euro (Abwertung der Auslandswährung) verlieren die ausländischen Vermögenspositionen – am Maßstab des Euro betrachtet – an Wert.
Zum Kursrisiko ausländischer Wertpapiere kommt damit das Währungsrisiko hinzu. Die Währungsentwicklung kann einen Gewinn aufzehren und die erzielte Rendite so stark beeinträchtigen, dass eine Anlage in Euro oder in Vermögenspositionen der Eurozone unter Umständen vorteilhafter gewesen wäre.
Die Angaben über die bisherige Wertentwicklung stellen keine Prognose für die Zukunft dar. Zukünftige Ergebnisse der Investmentanlage sind insbesondere von den Entwicklungen der Kapitalmärkte abhängig. Die Kurse an der Börse können steigen und fallen. Investmentfonds unterliegen dem Risiko sinkender Anteilspreise, da sich Kursrückgänge der im Fonds enthaltenen Wertpapiere im Anteilspreis widerspiegeln