Was bedeutet der Begriff „Freistellungsauftrag“?

Ein Freistellungsauftrag ist eine schriftliche Anweisung, die ein Anleger an seine Bank oder seinen Broker gibt, um einen bestimmten Betrag seiner Kapitalerträge von der Kapitalertragsteuer (KESt) zu befreien oder zu reduzieren.

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne unterliegen normalerweise der KESt, die von der Bank oder dem Broker direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Durch einen Freistellungsauftrag kann ein Anleger einen bestimmten Betrag seiner Kapitalerträge steuerfrei behalten, ohne dass er eine Steuererklärung abgeben muss.

Der Freistellungsbetrag beträgt derzeit in Deutschland 1000 Euro pro Person und Jahr. Verheiratete Paare können einen gemeinsamen Freistellungsbetrag von bis zu 2.000 Euro pro Jahr beantragen.

Um einen Freistellungsauftrag zu stellen, muss der Anleger das entsprechende Formular bei seiner Bank oder seinem Broker ausfüllen und einreichen. Der Auftrag gilt in der Regel für ein Kalenderjahr und kann danach erneuert oder geändert werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Freistellungsauftrag nur für inländische Kapitalerträge gilt und nicht für ausländische Kapitalerträge oder andere Einkommensarten. Zudem sollten Anleger darauf achten, dass der Freistellungsbetrag nicht überschritten wird, da dann die überschüssigen Kapitalerträge der KESt unterworfen werden.