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Warum Lebens- und Rentenversicherung als Altersvorsorge ungeeignet sind

„Legaler Betrug“

Die Ergebnisse ähneln sich: Egal ob Riester-, Renten- oder Lebenspolicen – die Produkte auf dem Markt taugen nichts. So berichtete das Handelsblatt bereits im August 2013 über schwache Renditen und hohe Kosten dieser Anlageformen. Der Bund der Versicherten warnt seit Jahren vor Neuabschlüssen und gibt Hilfe in Form von Infoblättern und Musterschreiben für bestehende Verträge.

Im Oktober 2015 rät sogar Branchenprimus Allianz vom Abschluss einer klassischen Lebensversicherung ab und zeigt sich als Befürworter höherer Renditen statt geliebter Garantien.  Das Geschäft mit klassischen Lebensversicherungen mit Garantiezins soll es laut einem Bericht im Handelsblatt vom Oktober letzten Jahres  ab 2021 mit wenigen Ausnahmen nicht mehr geben.

Die meisten Deutschen denken beim Stichwort Altersvorsorge sofort an Lebensversicherungen. Das ist ein Denkfehler, schreibt der Bund der Versicherten auf seiner Webseite. „Die klassische Lebensversicherung wie wir sie kennen ist »legaler Betrug« – und das gilt auch für die Rententarife der Lebensversicherer und übrigens auch bei staatlich geförderten Verträgen wie der Riester-Rente oder Rürup-Rente!“

Schlechte Aussichten

Klassische Rentenversicherungen und kapitalbildende Lebensversicherungen stehen vor schwierigen Zeiten. Versicherungswirtschaft aktuell berichtete im November 2019, dass bei 30 von 84 Lebensversicherern  die erwirtschafteten Erträge aus der Kapitalanlage nicht ausreichen, um die Garantieverpflichtungen zu erfüllen und die gesetzlich vorgeschriebene Reserve zu bedienen. Dies schlägt sich auf bestehende und neue Verträge nieder.

Stiftung Warentest berichtet über fehlende Überschüsse und bereitet vertragstreue Kunden darauf vor, sich künftig von Überschusserwartungen zu trennen und nur noch auf die Garantieleistung zu hoffen. Kein Wunder, denn in Zeiten anhaltender Niedrig- und Nullzinsen fällt es Versicherungen schwer, die so dringend nötigen Erträge für Ihre Kunden zu erwirtschaften.

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Quelle: Stiftung Warentest

Die ganz (ab)normale Realität

Laut Statista beläuft sich der Vertragsbestand in der Lebensversicherung in Deutschland auf 82 Millionen Verträge!

Im Jahr 2021 gewähren die deutschen Lebensversicherer ihren Kunden im Neugeschäft mit klassischen Rentenpolicen eine laufende Verzinsung  von etwa 2,13 Prozent. Verbraucher sollten diese Zahl jedoch kritisch hinterfragen. Die laufende Verzinsung bezieht sich auf den Sparanteil, den der Versicherer nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten sowie einem Beitrag für den Risikoschutz (in der Regel Todesfall oder Berufsunfähigkeit) anlegt. Die laufende Verzinsung zuzüglich der Schlussüberschüsse werden als Gesamtverzinsung bezeichnet.

Jede Woche sind wir in unseren Beratungsgesprächen mit dicken Ordnern konfrontiert. Über die Jahre haben sich einige Verträge angesammelt. Bausparverträge, eine Riester-Rente, eine klassische Lebensversicherung und dazu noch eine Direktversicherung vom Arbeitgeber. In 9 von 10 Fällen fehlt dem Kunden der Überblick über seine Vertragsstatus:

  • Welche Verträge besitze ich überhaupt?
  • Was habe ich bis dato einbezahlt?
  • Wie hoch ist der aktuelle Rückkaufswert?
  • Mit welchen Anfangs- und laufenden Kosten ist der Vertrag verbunden?
  • Wie wird das Geld innerhalb der Verträge überhaupt investiert?
  • Welche steuerlichen Regelungen gelten für meinen Vertrag in der Anspar- & Rentenphase?
  • Wann & wie kann ich über mein Kapital wieder verfügen?
  • Was bedeutet überhaupt Garantiezins, Überschuss und Schlussüberschuss?

Nur selten gelingt es dem Kunden, intransparente Mitteilungen voller Fachbegriffe der Versicherungen richtig zu lesen. Was bleibt, ist die Enttäuschung, wenn nach vielen Jahren die Schlussabrechnung des Vertrages auf den Kunden wartet.

Fortführen, stilllegen, kündigen oder widerrufen?

Haben Sie eine Rentenversicherung, klassische Kapitallebensversicherung, fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung, eine Riester- oder Rürup-Rente abgeschlossen, so sollten Sie den Vertrag überprüfen und überlegen, ob eine Fortführung, eine Kündigung oder Beitragsfreistellung sinnvoll ist.

Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen können heute noch viele Verträge widerrufen werden. Zudem gibt es viele weitere rechtliche Ansatzpunkte für eine Rückabwicklung.

Handeln Sie nicht vorschnell, denn oftmals sind mit Ihren Verträgen Absicherungen des Einkommens in Form einer Berufsunfähigkeit oder auch ein Todesfallschutz verbunden. Ebenfalls sind nach unterschiedlichem Abschlussdatum auch steuerlich unterschiedliche Regeln zu beachten.

In den letzten Jahren haben wir für unsere Kunden über 500 Altersvorsorgeverträge überprüft und helfen auch Ihnen gerne weiter! Senden Sie uns Ihre Unterlagen an team@fondsfueralle.de und vereinbaren Sie ein kostenfreies Gespräch.

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