Die Beratung im Zusammenhang mit Aktien, Schuldverschreibungen und Zertifikaten bleibt Unternehmen vorbehalten, die eine Erlaubnis nach § 32 KWG vorweisen können. Wir dürfen Sie als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO lediglich zu Investmentfonds und ETFs beraten. Es steht Ihnen jedoch frei, selbständig Aktien jederzeit ohne unsere Beratungsleistung zu erwerben. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl der richtigen Depotbank für Ihre Aktieninvestments.