Eine Fondsgesellschaft ist ein Unternehmen, das Investmentfonds auflegt und verwaltet. Die Gesellschaft investiert das Geld von Anlegern in Wertpapier-Portfolios (oder anderen Vermögensgegenständen) und gibt im Gegenzug Fondsanteile aus.

Fondsgesellschaft im Detail

Die frühere Fondsgesellschaft wird seit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches im Jahr 2013 Kaptialverwaltungsgesellschaft (KVG) genannt. Das ist eine rechtlich selbstständige Einheit, die bei Anlegern Finanzierungsmittel einsammelt und in vorher festgelegte Anlageklassen investiert und anschließend verwaltet. Das können Aktien, Anleihen und Derivate oder Sachwerte, wie z. B. Immobilien und Rohstoffe, sein. Die Gesellschaft investiert das von den Anlegern eingezahlte Geld, diese erhalten im Gegenzug dafür Fondsanteile.

Die von den Investoren eingezahlten Gelder bilden das Eigenkapital der Fondsgesellschaften. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist verpflichtet, das Vermögen der Fondsgesellschaften als Sondervermögen getrennt vom sonstigen Vermögen der Gesellschaft zu verwahren. Zur Sicherstellung dieser Vermögenstrennung ist eine Verwahrstelle für das Sondervermögen einzuschalten. Diese ist auch für die Überwachung der Geschäftsabläufe der Gesellschaft verantwortlich. Sie muss u.a. kontrollieren, ob die Geschäfte rechtlich korrekt abgewickelt werden. Außerdem ist sie auch für die Abrechnung von Käufen und Verkäufen verantwortlich. Was für den Anleger die Sicherheit beinhaltet, dass im Falle eines Konkurses der Kapitalverwaltungsgesellschaft, das in Sachwerte investierte Kapital als Sondervermögen nicht in die Konkursmasse fällt.

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Martin Eberhard

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